Firmenrechtsschutz

Der JURAFIRM als Top-Produkt bietet beste Absicherung
  • 9 Bereiche in einem Produkt
  • Ausgezeichnete Leistungen
  • Starker Schaden-Service
  • Günstiger Preis
Der JURAFIRM sichert Geschäftskunden optimal ab. Sie erhalten ein Rechtsschutz-Paket das die wesentlichen Bereiche des geschäftlichen und privaten Lebens abdeckt.
JURAFIRM umfasst
  • Firmen-Bereich mit Inkasso Pro (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Privat-Bereich
  • Berufs-Bereich für die nichtselbständige Tätigkeit
  • Verkehrs-Bereich
  • Grundstücks- und Mietbereich 
    Versichert sind alle im Inland gelegenen privat selbst bewohnten Wohnungen und Einfamilienhäuser sowie alle selbst genutzten Garagen/Carports, Schreber-, Kleingarten-, Wochenendgrundstücke und zudem alle gewerblich genutzten Objekte mit einer Jahresbruttomiete bis insgesamt 350.000,- €
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende Risiken
  • Persönliche Ansprechpartner
  • Kein Call-Center
  • Unterstützung bei Wahl der passenden Vorgehensweise
  • Empfehlung spezialisierter Rechtsanwälte in Ihrer Region
  • Telefonischer Rechtsrat – Unabhängige Rechtsanwälte zu allen juristischen Fragen
  • InkassoPro – Zugang zu einem professionellen Forderungsmanagement
  • Mediation – Die außergerichtliche Konfliktlösung, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (MediationXL)
  • Online-Beratung – Rechtshilfe per E-Mail, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (Online-BeratungXL)
  • Aufhebungsvertrags-Check – Online-Prüfung für Aufhebungsvereinbarungen eines Arbeitsvertrages
  • Online-Vertrags-Check – Überprüfung privater Verbraucherverträge bei Unklarheiten
  • Online-Reputations-Schutz – „Rufretter“ im Internet
  • Web-Check – Identifikation von Abmahnrisiken der Firmen-Website
  • Cyber-Mobbing-Hilfe – Unterstützung bei persönlichen Angriffen in der digitalen Welt
  • BU-Antrags-Check – Unterstützung bei Beantragung von Leistungen aus privaten Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen
  • Bußgeld-Check – Online-Tool für die Prüfung von Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- sowie Halte- und Parkverstößen
  • Vorlagen-Portal – Über 100 rechtlich geprüfte Musterverträge/-schreiben
  • Vorsorge-Generatoren – Web-Tools mit anwaltlich geprüften Texten für die persönliche Vorsorge
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • Testament – auch für den digitalen Nachlass
  • Sorgerechtsverfügung
  • Bestattungsverfügung
  • Haustierverfügung
  • Unternehmervollmacht
Rechtsschutzkombination aus
Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Immobilien-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige (Spezial-Rechtsschutz)
  • Firmen-Bereich mit InkassoPro
    (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
    Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart. Weitere Tätigkeiten/Branchen des Versicherungsnehmers sind mitversichert, auch wenn sie nicht im Versicherungsschein genannt sind, sofern sie allein vom Versicherungsnehmer ausgeübt werden und nicht unter B 2.1. und 2.2. der Allgemeinen Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2021 fallen. Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer angestellten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht zudem Versicherungsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.
  • Privat-Bereich
    Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich.
  • Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten
    Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
  • Verkehrs-Bereich
    Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:

    • als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf sie im Inland zugelassenen oder auf ihre Namen mit einem inländischen Versicherungskennzeichen versehenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scooter, Wohnmobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge auch über 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Sattelzugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft,
    • als Erwerber solcher Fahrzeuge,
    • als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges (z.B. Car-Sharing),
    • für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind,
    • als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
    • bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer:
    • als Obhutnehmer von Obhutsfahrzeugen
    • für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.
    • Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz).
      Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis im Inland zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
      Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
      Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs. Abweichend davon besteht Versicherungsschutz für die folgenden Fahrzeuge des ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner, die dieser für eine eigene gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit nutzt, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Umfang des Verkehrs-Rechtsschutzes, sofern diese Fahrzeuge auch privat genutzt werden: PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, E-Scooter, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger.
  • Hinweise:
    • Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
    • Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge und Omnibusse über 9 Sitze sind nicht versichert und können über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden.
    • Bei Speditionen, Fuhr- und Transportunternehmen sowie Busunternehmen sind Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Omnibusse über 9 Sitze und Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sowie Anhänger nicht versichert und können über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz versichert werden.
    • Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung.
  • Grundstücks- und Miet-Bereich
    • Versichert sind alle im Inland gelegenen privat selbst bewohnten Wohnungen und Einfamilienhäuser sowie alle selbst genutzten Garagen/Carports, Schreber-, Kleingarten-, Wochenendgrundstücke des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
    • Versichert sind alle vom Versicherungsnehmer für die versicherte Betriebsart gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland bis zu einer Gesamt-Jahresbruttomiete / -pacht von maximal 350.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden.
    • Ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter des vom Versicherungsnehmer gewerblich selbst genutzten Objektes, besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten gewerblichen Immobilie.
  • Vorsorge-Rechtsschutz
    Versicherungsschutz besteht für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit.
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein bezeichneten unternehmerischen Tätigkeit sowie die Inhaber, gesetzlichen Vertreter dieses Unternehmens und die von diesem Unternehmen angestellten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für dieses Unternehmen.
    Weitere Tätigkeiten/Branchen des Versicherungsnehmers sind mitversichert, auch wenn sie nicht im Versicherungsschein genannt sind, sofern sie allein vom Versicherungsnehmer ausgeübt werden und nicht unter B 2.1. und 2.2. der Allgemeinen Tarifbestimmungen AUXILIA ARB/2021 fallen.
  • Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Schadenbeispiele:
Firmen-Bereich
Streitigkeiten:
  • Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers
  • Zerstörung der Büroeinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
  • Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
Wichtige Information für Sie:
Gerade in Hinblick auf die eigene Firma oder die selbständige / freiberufliche Tätigkeit kann es schnell zu teuren Streitigkeiten kommen. In Arbeitsgerichtsprozessen zeigt sich der Nutzen einer Rechtsschutz­versicherung besonders deutlich. Denn ohne Rechtsschutz müssen Sie auch als Arbeitgeber in der 1. Instanz Ihre Anwaltskosten immer selbst zahlen –­­ auch wenn Sie den Prozess gewinnen. Und das bei jährlich ca. 500.000 Klagen vor deutschen Arbeitsgerichten.

Privat-Bereich
Streitigkeiten:
  • Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Möbel
  • Leistungsablehnung durch Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen
  • Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreise
Wichtige Information für Sie:
Schon bei einem Streitwert von nur 3.000 EUR beträgt Ihr Kostenrisiko allein für die 1. Instanz bereits über 1.500 EUR! Das ist mehr als die Hälfte des Wertes des Gegenstandes, um den gestritten wird!

Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Streitigkeiten
  • Mängel an der neu erworbenen selbst genutzten Produktionsmaschine oder IT-Anlage
  • Streitigkeiten aus der Renovierung der Büro- / Betriebsräume
  • Ausfall der gemieteten selbst genutzten Telefonanlage
  • Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement nach einer Firmenveranstaltung
Wichtige Information für Sie:
Oftmals kommt es zu Streitigkeiten, die eigentlich gar nicht Ihr Kerngeschäft betreffen, sondern Dinge, die Sie gerade bei der Erledigung Ihres Kerngeschäfts unterstützen sollen, z.B. die PC-Anlage oder Maschinen für Ihre Werkstatt. Das ist dann besonders ärgerlich, weil es Sie bei der eigentlichen Arbeit behindert und es sich meist um teure Anschaffungen handelt.

Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
Streitigkeiten mit Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung oder anderen gewerblichen Versicherungen
Wichtige Information für Sie:
Kommt es hier zu einem Streit, geht es meist um beachtliche Summen und damit erhebliche Streitwerte, aus denen sich die Prozesskosten berechnen.

Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit)
Streitigkeiten:
  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Fehlerhaftes Arbeitszeugnis
  • Nichtauszahlung des Weihnachts- / Urlaubsgeldes
Wichtige Information für Sie:
In Arbeitsgerichtsprozessen zeigt sich der Nutzen einer Rechtsschutzversicherung besonders deutlich. Denn ohne Rechtsschutz müssen Sie in der 1. Instanz Ihre Anwaltskosten immer selbst zahlen –­­ auch wenn Sie den Prozess gewinnen. Und das bei jährlich ca. 500.000 Klagen vor deutschen Arbeitsgerichten.

Verkehrs-Bereich
Streitigkeiten:
  • Keine Zahlung durch die gegnerische Versicherung nach einem Verkehrsunfall
  • Mängel beim Autokauf
  • Führerscheinentzug oder Rotlichtverstoß
Wichtige Information für Sie:
Allein in Deutschland passieren jährlich ca. 2,3 Mio. Verkehrsunfälle. Viele davon mit Personenschaden.

Grundstücks- und Mietbereich
Streitigkeiten:
  • Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt
  • Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten
  • Lärmbelästigung durch Nachbarn
Wichtige Information für Sie:
Die seit Jahren bekannte und verkehrstechnisch gut erreichbare Adresse des Büros /der Praxis oder der Standort des Ladens sind ein nicht zu verachtender Erfolgsfaktor. Eine Kündigung durch den Vermieter kann hier weitreichende Folgen haben. Der Streitwert einer Kündigung beträgt im Allgemeinen zwölf Monatsmieten. Oft geht es auch noch um Nebenkosten, die gerade im gewerblichen Bereich eine beachtliche Summe ausmachen können.

Spezial-Straf-Rechtsschutz
Strafverfahren:
  • Betrugsvorwurf nach Verkauf eines Designer-Kleides auf ebay
  • Vorwurf der Körperverletzung und Beleidigung nach der Verteidigung einer Frau gegen Belästigungen
  • Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
  • Betrugsvorwurf, weil angeblich Firmengelder nicht ordnungsgemäß verwendet wurden
  • Vorwurf einer Umweltstraftat
Wichtige Information für Sie:
Die wenigsten Verfahren enden mit einem Freispruch – nicht einmal jede zehnte vor den Strafgerichten verhandelte Sache! Und selbst dann wird meist nur ein Teil der Anwaltskosten von der Staatskasse übernommen. In den allermeisten Fällen müssen Sie also Ihren Strafverteidiger selbst bezahlen.

Vorsorge-Rechtsschutz
Streitigkeiten:
  • Kündigung der bislang mitversicherten, frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb
  • Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung
  • Mängel am neuen PC des Kindes, den es sich für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat
Wichtige Information für Sie:
Neu hinzutretende oder geänderte Risiken sind nicht automatisch vom Versicherungsschutz umfasst. Gerade hier treten aber gerne gleich mal Streitigkeiten auf. Über unseren Vorsorge-Rechtsschutz sind zukünftig eintretende und versicherbare Veränderungen der Lebensumstände ab dem Zeitpunkt der Entstehung in Deckung mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung – und das ohne Wartezeit. Zur Dokumentierung und Beitragsberechnung fragen wir mit unserem jährlichen Vorsorgefragebogen neu hinzukommende oder geänderte Risiken ab.

Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen. Erfahren Sie mehr zu möglichen Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit.