Betriebliche Altersversorgung

Nach dem Betriebsrentengesetz versteht man unter betrieblicher Altersversorgung (bAV) alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur
  • Altersversorgung
  • Invaliditätsversorgung oder
  • Hinterbliebenenversorgung
aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt hat ( § 1 Abs. 1 BetrAVG).
Sie trägt zur sozialen Sicherung von Arbeitnehmern und ihren Familien bei. Der Arbeitgeber hat damit die Möglichkeit, Mitarbeiter zu finden, zu motivieren und zu binden.
Details zur Direktversicherung
Die Einzahlungen in die Altersversorgung sind in der Regel steuerfrei. Die Feinheiten sollte der Berater mit Arbeitnehmer und Arbeitgeber besprechen und so die bestmögliche Absicherungsform suchen. Als Basisbaustein ist jedoch immer die Direktversicherung zu empfehlen.
  • Die Direktversicherung wird nicht auf Leistungen auf Grund von Arbeitslosigkeit angerechnet.
  • Bei Arbeitslosigkeit oder im Erziehungsurlaub kann die Versicherung privat weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden.
  • Bei Ausscheiden aus dem Betrieb kann die Direktversicherung zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden.
  • Im Rahmen der Entgeltumwandlung ist eine Übertragung, Verpfändung oder Beleihung des Vertrages nicht möglich.
  • Arbeitgeber profitieren von einer Lohnsteuerersparnis im Rahmen der Deutschen Förderrente nach §100 EStG
Die Direktversicherung kann nur aus Anlass eines ersten Arbeitsverhältnisses eingerichtet werden. Für ein zweites Arbeitsverhältnis kommt dieUnterstützungskasse in Frage.
Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung und wird vom Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) für den Arbeitnehmer (versicherte Person) abgeschlossen.
Den Beitrag zahlt der Arbeitgeber; entweder als direkt durch ihn zugesagte Leistung (Arbeitgeberfinanzierung) oder der Arbeitnehmer vereinbart mit dem Arbeitgeber, dass ein Teil des Bruttogehaltes in Beiträge zur Direktversicherung umgewandelt wird (Entgeltumwandlung).
Der Münchener Verein erhält die Beiträge vom Arbeitgeber und zahlt die Leistungen aus dieser Versicherung bei Fälligkeit an den Arbeitnehmer.
Der Mehrwert
Zusätzlich zur Steuer- und Sozialabgabenersparnis profitiert der Arbeitnehmer von folgenden Vorteilen:
  • Günstige Beiträge durch einen Gruppentarif in der Firma.
  • Sichere Anlageform auch bei Arbeitslosigkeit.
  • Schneller Kapitalaufbau durch die Wahl der richtigen Anlageprodukte.
  • Variable Beitragszahlung, d.h. auch Zuzahlungen sind jederzeit möglich.
  • Flexibler Rentenbeginn: Rente mit 67 oder doch schon mit 62? Die Entscheidung liegt beim Arbeitnehmer!
  • Arbeitgeberzuschüsse möglich
Absicherung bei Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Durch den Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann die Beitragsfreiheit vereinbart werden.
Dynamik abschließbar
Drei Arten der Dynamisierung sind möglich
  • Beitragsdynamik
  • Prozentdynamik
  • BBG-Dynamik
X-Variante
  • Komfortabler Abschluss mit allen wichtigen Sicherheitskomponenten für den sicherheitsorientierten Anleger
  • Tarif X ist eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung bei Rentenbeginn und mit GarantiePlus von 100 %
  • Bequem kann der Kunde bei Abschluss aus 5 Fondsstrategien wählen.
  • Zur Sicherung der Kursgewinne vor Rentenbeginn ist das aktive Ablaufmanagement vereinbart
  • Volle Flexibilität in der Ansparphase
Details zur betrieblichen BerufsunfähigkeitsVersicherung
Berufsunfähigkeit stellt die Betroffenen und ihre Familien vor finanzielle Probleme. Darum ist uns nicht erst seit Corona bewusst: Absicherung in Krisenzeiten ist wichtig.
Die Absicherung von Berufsunfähigkeit geht besonders günstig über eine Direktversicherung und bringt für alle Beteiligten einen echten Mehrwert:
  • Sicherheit in Krisenzeiten
  • Attraktive Sozialleistung
  • Zusätzliche Wertschätzung und Fürsorge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Stärkung der Bindung zum Unternehmen
  • Mehrleistung für Fachkräfte, die das von einem neuen Arbeitgeber erwarten
  • Mitarbeiter können BU-Schutz mit eigenen Beiträgen erhöhen, solange der Anteil des Arbeitgebers mindestens 50 % beträgt.
  • Steuerlich absetzbare Betriebsausgabe
  • Einfach darstellbare Möglichkeit der Gesundheitsvorsorge schon ab 10 Personen