Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste gewerbliche Versicherung für Unternehmen, Handwerksbetriebe und Selbstständige: sie sichert die Existenz ab. Was bietet sie:

  • Versicherungsschutz bei Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit der Mitarbeiter oder von Produkten gegenüber Dritten verursacht werden.
  • Prüfung, ob man für einen Schaden haftbar gemacht werden kann und abwehren unberechtigter Forderungen – auch vor Gericht.
  • Versicherungsschutz besteht im In- und Ausland, z. B. auf Messen, Dienstreisen und bei Montageeinsätzen.

Highlights

  • Erweiterte Mitversicherung von Subunternehmern, inklusive Schäden am Gewerk des Subunternehmers
  • Erweiterte Produkthaftpflicht inklusive und optional erweiterbar
  • Forderungsausfalldeckung
  • Neuwertentschädigung, wenn der Gegenstand nicht älter als 24 Monate ist
  • Nutzung von gewerblichen Drohnen mitversichert
  • Schlüsselverlust, inklusive der Folgeschäden
  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
  • Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, inklusive bauseits gestelltem Material

Eine Betriebshaftpflicht deckt das betriebliche Haftpflichtrisiko ab. Neben dem Firmeninhaber und Versicherungsnehmer sind alle Personen mitversichert, die im Auftrag des Unternehmens handeln und Aufgaben erledigen, die der Erfüllung der Geschäftstätigkeit dienen:

  • Angestellte und Arbeiter
  • Auhilfskräfte und Minijobber
  • Praktikanten und Werkstudenten
  • Mitarbeiter von Subunternehmen
  • Leitende Mitarbeiter und deren Vertreter

Schadensfälle aus der Praxis

Forderungsausfalldeckung – bis 50.000 € inklusive

Auf der Baustelle beschädigt ein dort tätiger Elektriker einer fremden Firma unsere neu gelieferten Sicherungskästen irreparabel, Schadenhöhe rund 7.500 €. Später stellt sich heraus, dass dieser Elektriker seinen Beitrag zur Versicherung nicht bezahlt hat und auch so den Schaden nicht begleichen kann. Hier leistet die gewerbliche Haftpflicht des Münchener Verein und reguliert den Schaden.

Schäden an der eigenen Leistung – bis 100.000 €

Bei Fliesenlegearbeiten beschädigt der Arbeiter eines Handwerkbetriebes versehentlich die Fußbodenheizung und merkt es nicht. Erst später wird der Schaden festgestellt. Der Boden muss aufgeschlagen werden, um an das Rohr zu kommen. Wir übernehmen die Kosten für die gesamte Reparatur inkl. Material.

Be- und Entladeschäden – bis zur Höhe der Versicherungssumme

Einem Handwerksbetrieb werden Arbeitsmaterialien für den Bau geliefert. Beim Ausladen der Baustoffe durch Ihre Mitarbeiter wird beim Herausheben der Lieferwagen des Spediteurs zerkratzt.