Betriebsschließung – Spezieller Schutz für Lebensmittelhersteller
Behördliche Maßnahmen können existenzbedrohende Folgen für viele Betriebe haben.
Davor schützt eine Betriebsschließungsversicherung.
Gute Gründe zur Vorsorge
- Sicherung des Betriebs bei Seuchengefahr
- Kein finanzieller Schaden bei Schließung der Firma
- Tätigkeitsverbote gegenüber dem Betriebspersonal sind abgesichert
- Bei Vernichtung der Waren übernehmen wir die Kosten
- Behördliche Maßnahmen wie z.B. Desinfektion, Ermittlung und Beobachtung
Highlight – der Extra-Schutz
- Spezieller Schutz für Lebensmittelhersteller
- Sicherheit als lebensmittelverarbeitender Betrieb
- Bei Verkauf von Lebensmitteln ist der Betrieb ebenfalls geschützt
Behörden reagieren bereits bei einem einfachen Verdacht auf Infektion mit harten Maßnahmen, wie:
- Betriebsschließung
- Desinfektion des Betriebes
- Tätigkeitsverbote gegenüber dem Betriebspersonal
- Entseuchung oder auch Vernichtung der Waren
- Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen
Der Betrieb wird gegen diese finanziellen Risiken abgesichert, damit solche behördlichen Maßnahmen für den Betriebsinhaber nicht existenzbedrohend sind.
Leistungsbeispiele
Ein Gastronomiebetrieb wird wegen einer Salmonelleninfektion von der Gesundheitsbehörde geschlossen. Die Schließung dauert 3 Wochen, größere Warenmengen werden beschlagnahmt. Wir leisten die vereinbarte Tagesentschädigung für den kompletten Zeitraum der Betriebsschließung.
