Betriebliche Altersversorgung – Unterstützungskasse
Die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Der Arbeitgeber erteilt an den Arbeitnehmer eine Versorgungszusage auf Leistungen der Unterstützungskasse. Die Leistungen werden durch die Unterstützungskasse ausgezahlt.
Die Unterstützungskasse ist ein staatlich geförderter Weg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber führt die Beiträge an die Unterstützungskasse ab. Sie werden durch den Arbeitgeber selbst oder durch den Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung finanziert. Die Zuwendungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse sind unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei. Entrichtet der Arbeitnehmer die Beiträge, sind sie auch steuerfrei, die Sozialversicherungsfreiheit ist aber auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) begrenzt
Die Form der betrieblichen Altersversorgung ist interessant für Fach- und Führungskräfte, die gut verdienen und zusätzlich für das Alter ein finanzielles Polster aufbauen wollen. Ebenso ist sie eine gute Wahl, wenn die Fördergrenzen anderer Altersvorsorgen, wie die Direktversicherung, bereits ausgeschöpft sind.
Der Arbeitnehmer hat gegenüber der Unterstützungskasse keinen Anspruch, sondern nur gegenüber seinem Arbeitgeber. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Versorgungsansprüche über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.
Für diese Versorgung bieten wir ein fondsgebundenes Anlagekonzept. Es verbindet finanzielle Sicherheit mit den Renditechancen an den Kapitalmärkten.
Vorteile für Arbeitgeber:
- Mitarbeiterbindung von Fach- und Führungskräften sowie Vorteile beim Recruiting
- Reduzierte Lohnnebenkosten und Steuerersparnis
- Verwaltung und Abwicklung über die Unterstützungskasse entlastet den Betrieb
- Keine Bilanzauswirkungen
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Individuelle Lösungen möglich
- Unbegrenzt steuerfreier Arbeitgeberbeitrag möglich, insbesondere interessant für Gehaltgestaltungen bei Führungskräften
- Voller Betriebsausgabenabzug bei kongruent rückgedeckter UK
- Bilanzneutralität
- Bei konsequenter kongruenter Rückdeckung Minimierung der Haftung
- Vorteilhaftes Auslagerungsinstrument für Pensionszusagen
- Outsourcing von Verwaltungsaufgaben in der Anwartschafts- und
- Rentenphase auf die Unterstützungskasse
Vorteile für Arbeitnehmer:
- Staatlich geförderte Altersvorsorge
- Absicherung des Lebensstandards im Alter
- Sparvorteile bei Steuern und Sozialabgaben
- Wahl zwischen lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalzahlung
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Dynamisierung zum Inflationsausgleich möglich
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Durch Beiträge Minderung der Steuerprogression ggf. Ersparnisse bei Sozialabgaben bei Einkommen bis zur BBG
- Versteuerung der Versorgungsleistungen erst im Rentenalter zum in der Regel günstigeren Steuersatz
- Die Unterstützungskasse leistet direkt an die Versorgungsberechtigten
- Wahlmöglichkeit zwischen Kapital- und Rentenleistung bei Renteneintritt
- Kostengünstig durch Gruppenvertragskonditionen
- Kostenfreie Verpfändung an den Mitarbeiter bzw. GGF
- Gestaltung individueller Versorgungslösungen
– Altersrentenleistungen
– mit und ohne Einschluss von Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz
– garantierte Rentendynamik (1%) - Vorteilhafte Vereinbarung von gebrochenen Versicherungsdauern
– also die Wahl des Rentenbeginn nach dem Geburtsmonat
