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Team Pohl & Cholewa
Team Pohl & Cholewa
Wohngebäudeversicherung2026-09-09T16:45:21+02:00

Wohngebäudeversicherung für Ihr Zuhause und Eigentum

Ihr Haus verdient Schutz bis zum Wiederaufbau.

Brand, Leitungswasser, Sturm oder Hagel können eine Immobilie schwer beschädigen. Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt im vereinbarten Umfang Reparatur, Wiederaufbau und wichtige Folgekosten.

So bleibt die wichtigste Immobilie nach schweren Schäden finanzierbar.

Team Pohl und Cholewa im Beratungsgespräch
Münchener Verein Versicherungen für Handwerker
Gut abgesichert heißt: Schäden beheben, Zuhause erhalten.

Gebäudeschutz passend zu Wert, Standort und Ausstattung.

Eine Wohngebäudeversicherung schützt den größten privaten Sachwert

Ein Haus ist Wohnraum, Vermögen und häufig Teil der Altersvorsorge. Rohrbruch, Feuer oder Unwetter können hohe Reparaturkosten auslösen; bei schweren Schäden kommen Hotel, Aufräumung und Mietausfall hinzu. Naturgefahren benötigen oft einen Zusatzbaustein.

Die richtige Police erfasst Gebäude, Nebengebäude, Haustechnik und Modernisierungen vollständig. team pohl & cholewa prüft Bauart, Nutzung, Wohnfläche, Elementarrisiko, grobe Fahrlässigkeit, Photovoltaik und passende Selbstbeteiligung.

Eine belastbare Absicherung verbindet Gebäudedaten, Wiederherstellungswert, Gefahren, Elementarschutz, Nebengebäude, technische Anlagen und mögliche Mietausfälle mit aktuellen Baukosten.

  • Zwei Tarife des Münchener Verein: Komfort bietet Grundschutz, Premium erweitert Leistungen für Gebäude und Folgekosten.
  • Drei Hauptgefahren: Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel sind versicherbar.
  • Elementar ergänzbar: Überschwemmung, Rückstau und weitere Naturgefahren benötigen den Zusatzbaustein.
  • Premium-Hotelkosten: Bis 100 Euro täglich für höchstens 200 Tage nennt der aktuelle Tarif.
  • Ohne Pflichtselbstbehalt: Grundsätzlich ist keiner vorgesehen; freiwillige Vereinbarung kann den Beitrag reduzieren.

Haben Sie Fragen zu Wohngebäudeversicherung?

Sie haben Fragen oder wollen mehr über unsere Versicherungen erfahren? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Bei uns finden Sie stets einen persönlichen Ansprechpartner, welcher sich Zeit für Sie nimmt.

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Wohnhaus und fest damit verbundene Bestandteile gegen vereinbarte Gefahren. Dazu zählen beispielsweise Dach, Wände, Heizungs- und Sanitäranlagen sowie je nach Vertrag Nebengebäude und Grundstücksbestandteile. Bei einem gedeckten Schaden werden Reparatur oder Wiederaufbau und vereinbarte Kosten ersetzt. Bewegliche Sachen wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte gehören nicht zum Gebäude, sondern in die Hausratversicherung. Der Versicherungswert muss die heutige Wiederherstellung abbilden.

Versichert ist die Gebäudesubstanz einschließlich vereinbarter fest verbundener Bestandteile und Anlagen.

Für wen ist eine Wohngebäudeversicherung geeignet?

Sie ist für Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern unverzichtbar, weil ein großer Schaden die finanzielle Existenz gefährden kann. Banken verlangen bei Finanzierung regelmäßig zumindest Feuerschutz. Vermieter benötigen zusätzlich passenden Mietausfall; Eigentümer mit Photovoltaik, Wärmepumpe oder Nebengebäuden müssen diese Werte erfassen. Bei Kauf eines Hauses sollte der bestehende Vertrag geprüft und fristgerecht übernommen oder ersetzt werden. Standort, Baujahr, Sanierungen, Nutzung und Leerstand sind beitragsrelevant.

Auch Leerstand, Vermietung und geplante Umbauten verändern Risikobild und Vertragsbedarf.

Welche Leistungen bietet die Wohngebäudeversicherung?

Tarif Komfort des Münchener Verein umfasst unter anderem Leckageortung, Überspannung durch Blitz, Beseitigung umgestürzter Bäume, Rückreisekosten, Zu- und Ableitungsrohre innerhalb und außerhalb des Grundstücks sowie Fußbodenheizung. Premium ergänzt beispielsweise grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme, Graffiti, Rohrverstopfung, Bruch von Gasrohren, Mietausfall, Hotelkosten bis 100 Euro pro Tag für 200 Tage, Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen und Tierbissschäden an elektrischen Leitungen. Details und Grenzen sind tarifabhängig.

Im Angebot sind Unterversicherungsverzicht, grobe Fahrlässigkeit, Ableitungsrohre, Elementargefahren, Aufräumkosten und Regelungen für Photovoltaik oder Wärmepumpe zu vergleichen. Modernisierungen verändern den Versicherungswert.

Warum Elementarschutz heute gesondert geprüft werden sollte

Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel decken Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser nicht automatisch ab. Elementarschutz kann Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch erfassen. Beitrag und Selbstbeteiligung hängen vom Standort und Gefährdungsrisiko ab. Rückstausicherung und andere Schutzmaßnahmen können Voraussetzung sein. Auch Häuser außerhalb klassischer Flusslagen sind durch lokalen Starkregen gefährdet. Verfügbarkeit und Bedingungen sollten für jedes Objekt individuell geprüft werden.

Gebäudeänderungen sollten dem Versicherer vollständig und zeitnah gemeldet werden.

Ihre Fragen zur Wohngebäudeversicherung – unsere Antworten

Welche Gefahren sind im Grundschutz enthalten?2026-08-21T19:13:46+02:00

Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel können versichert werden. Diese Gefahren umfassen definierte Ereignisse und Folgeschäden. Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau oder Erdbeben gehört nicht automatisch dazu und benötigt den Elementarbaustein.

Was unterscheidet Komfort und Premium bei der Wohngebäudeversicherung?2026-08-21T19:13:46+02:00

Komfort bietet eine solide Grundabsicherung. Premium enthält alle Komfort-Leistungen und erweitert unter anderem grobe Fahrlässigkeit, Graffiti, Rohrverstopfung, Mietausfall, Hotelkosten, Photovoltaik und bestimmte Tierbissschäden. Einzelne Summen und Voraussetzungen sollten im aktuellen Tarifvergleich geprüft werden.

Ist grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung versichert?2026-08-21T19:13:46+02:00

Im Premium-Tarif kann grobe Fahrlässigkeit bis zur Höhe der Versicherungssumme eingeschlossen sein. Vorsatz ist nicht versichert. Auch bei eingeschlossener grober Fahrlässigkeit bleiben Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften wichtig; deren Verletzung kann je nach Sachverhalt andere Folgen haben.

Sind Photovoltaik und Solarthermie mitversichert?2026-08-21T19:13:46+02:00

Im Premium-Tarif können Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen mitversichert sein. Ob sämtliche Bestandteile, Batteriespeicher, Wechselrichter, innere Betriebsschäden oder Ertragsausfall erfasst sind, muss geprüft werden. Für umfangreiche Anlagen kann eine eigene Elektronik- oder Photovoltaikdeckung sinnvoll sein. Anlagenwerte müssen aktuell bleiben.

Brauche ich eine Selbstbeteiligung?2026-08-21T19:13:46+02:00

Nein. Die Wohngebäudetarife sehen grundsätzlich keinen verpflichtenden Selbstbehalt vor. Auf Wunsch kann eine Selbstbeteiligung zur Beitragsreduzierung vereinbart werden. Sie sollte so gewählt sein, dass kleinere und mittlere Schäden finanziell problemlos selbst getragen werden können.

Was ersetzt die Versicherung bei Totalschaden?2026-08-21T19:13:46+02:00

Bei korrekt ermitteltem Wert und erfüllten Bedingungen kann der Wiederaufbau in gleicher Art und Güte ersetzt werden. Neubauwert, Preissteigerungen, behördliche Auflagen und tatsächliche Wiederherstellung beeinflussen die Leistung. Marktwert oder Kaufpreis sind nicht automatisch der richtige Versicherungswert.

Ist Mietausfall mitversichert?2026-08-21T19:13:46+02:00

Im Premium-Tarif kann Mietausfall für private und gewerbliche Räume mitversichert sein. Voraussetzung ist regelmäßig, dass ein versicherter Gebäudeschaden die Räume unbenutzbar macht. Dauer, Höchstbetrag, eingesparte Kosten und gewerblicher Anteil müssen dem Tarifvergleich beziehungsweise Vertrag entnommen werden.

Was passiert beim Hauskauf?2026-08-21T19:13:46+02:00

Der bestehende Gebäudeversicherungsvertrag geht grundsätzlich auf den Käufer über. Käufer und Versicherer haben gesetzliche Kündigungsrechte. Informieren Sie den Versicherer und prüfen Sie Schutz, Wert und Elementardeckung zeitnah. Eine vorschnelle Kündigung kann eine gefährliche Deckungslücke erzeugen.

Muss ich Sanierungen melden?2026-08-21T19:13:46+02:00

Ja, größere Umbauten, Wohnflächenerweiterungen, neue Nutzung, Leerstand, Dach- oder Heizungsänderungen und hochwertige Technik sollten gemeldet werden. Sanierungen können Beitrag und Risiko verbessern oder erhöhen. Unzutreffende Gebäudedaten gefährden die Wertermittlung und gegebenenfalls den Versicherungsschutz.

Wie ermittle ich den Gebäudewert?2026-09-17T22:22:43+02:00

Maßgeblich sind Wiederherstellungskosten anhand von Bauart, Größe, Ausstattung, Nebengebäuden und regionalen Baupreisen. Viele Tarife nutzen gleitenden Neuwert oder Flächenmodelle. team pohl & cholewa erfasst aktuelle Gebäudedaten und prüft den vorgesehenen Unterversicherungsverzicht. Hierzu führen für eine Gebäudewertermittlung vor Ort durch. Kaufpreis und Marktwert genügen dafür nicht.

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