Betriebliche Krankenversicherung für attraktive Arbeitgeber
Gesundheitsleistungen, die bei Ihrem Team ankommen.
Eine betriebliche Krankenversicherung erweitert die Gesundheitsversorgung Ihrer Beschäftigten um ausgewählte Zusatzleistungen. Unternehmen schaffen damit einen unmittelbar erlebbaren Benefit, der Vorsorge, Versorgung und Mitarbeiterbindung sinnvoll verbinden kann.
Gesundheitsleistungen werden damit zu einem sichtbaren Teil der Arbeitgebermarke.
Leistungsbudget passend zu Team, Bedarf und Unternehmen.
Betriebliche Krankenversicherung macht Arbeitgeberleistungen konkret erlebbar
Gesetzlich Versicherte tragen für Sehhilfen, Zahnersatz, Naturheilverfahren oder zusätzliche Krankenhausleistungen häufig Eigenanteile. Gleichzeitig suchen Unternehmen nach Benefits, die Mitarbeitende unabhängig von Position oder Einkommen verstehen und tatsächlich nutzen können.
Die betriebliche Krankenversicherung wird über den Arbeitgeber eingerichtet und kann arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert gestaltet werden. Entscheidend sind Mitarbeiterzahl, Budget, gewünschte Leistungen, steuerliche Umsetzung und Einbeziehung klar definierter Gruppen. team pohl & cholewa begleitet Auswahl und Einführung.
Ein stimmiges Einführungskonzept verbindet Leistungsbudget, versicherten Personenkreis, Anmeldeprozess, Kommunikation und die steuerliche Behandlung im jeweiligen Unternehmen.
Haben Sie Fragen zu Betriebliche Krankenversicherung?
Sie haben Fragen oder wollen mehr über unsere Versicherungen erfahren? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Bei uns finden Sie stets einen persönlichen Ansprechpartner, welcher sich Zeit für Sie nimmt.
Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?
Eine betriebliche Krankenversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung, die ein Arbeitgeber für Beschäftigte organisiert. Sie ergänzt gesetzliche oder private Grundabsicherung um vertraglich vereinbarte Leistungen. Beim Münchener Verein stehen GemeinsamGesund Start für ausgewählte Vorsorgeleistungen, Budgettarife für verschiedene ambulante und zahnmedizinische Bereiche sowie GemeinsamGesund Klinik für stationäre Wahlleistungen zur Verfügung. Der Arbeitgeber bestimmt den versicherten Personenkreis und die Finanzierung innerhalb der arbeits- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.
Sie ergänzt die Regelversorgung, ersetzt aber weder Arbeitsschutz noch gesetzliche Krankenversicherung.
Für welche Unternehmen ist eine betriebliche Krankenversicherung geeignet?
Eine betriebliche Krankenversicherung ist für Unternehmen sinnvoll, die Gesundheit, Bindung und Arbeitgeberprofil mit einem greifbaren Zusatznutzen verbinden möchten. GemeinsamGesund Budget ist in den Stufen 600 bis 1.500 Euro regulär ab drei Beschäftigten abschließbar; Start und Budget 300 setzen regulär zehn Beschäftigte voraus. Mitglieder handwerklicher Versorgungswerke und der Interessengemeinschaft Mittelstand können Start- und Budgetlösungen bereits ab drei Personen nutzen. Maßgeblich sind Belegschaftsgröße und gewählte Tarifstufe.
Auch Beitragshöhe, Belegschaftsstruktur und gewünschte Gesundheitsleistungen beeinflussen die passende Lösung.
Welche Leistungen bietet die betriebliche Krankenversicherung?
Der Leistungsumfang richtet sich nach der gewählten Lösung. GemeinsamGesund Start erstattet unter anderem Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Sehhilfen. Budgettarife stellen je nach Stufe ein Jahresbudget von 300, 600, 1.000 oder 1.500 Euro bereit. GemeinsamGesund Klinik ergänzt stationäre Leistungen, etwa Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Tarifbedingungen und Kombination bestimmen den konkreten Anspruch.
Vor der Einführung sollten Budgetlogik, Erstattungsgrenzen, Familienoptionen und digitale Abwicklung anhand des aktuellen Gruppenangebots gemeinsam geprüft werden.
Wie wird eine betriebliche Krankenversicherung im Unternehmen eingeführt?
Vor dem Abschluss werden versicherter Personenkreis, Finanzierung, Leistungsniveau und Prozesse festgelegt. Eine sachliche Gruppenbildung, etwa nach objektiven Beschäftigungsmerkmalen, sollte arbeitsrechtlich nachvollziehbar sein. Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachlohn behandelt werden; § 8 Einkommensteuergesetz nennt für begünstigte Sachbezüge eine monatliche Freigrenze von 50 Euro. Ob eine betriebliche Krankenversicherung diese Voraussetzungen erfüllt, hängt von der konkreten Zusage und Vertragsgestaltung ab. Deshalb sollten Lohnbüro oder Steuerberatung vor Einführung eingebunden werden.
Die Lohnbuchhaltung sollte die gewählte steuerliche Einordnung dauerhaft nachvollziehbar dokumentieren.

