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Team Pohl & Cholewa
Team Pohl & Cholewa
Katzenkrankenversicherung2026-11-04T16:24:44+01:00

Katzenkrankenversicherung für Ihre Samtpfote

Wenn Ihre Katze Hilfe braucht, zählt gute Versorgung.

Ein Unfall, eine Erkrankung oder eine notwendige Operation kann schnell hohe Tierarztkosten verursachen. Eine Katzenkrankenversicherung übernimmt vereinbarte Behandlungskosten und hilft Ihnen, medizinische Entscheidungen stärker am Bedarf Ihrer Katze auszurichten.

Katzenkrankenversicherung
Münchener Verein Versicherungen für Tierfreunde
Gut abgesichert heißt: Gesund werden, gemeinsam weiterstreifen.

Schutz passend zu Katze, Tarif und Selbstbeteiligung.

Warum eine Katzenkrankenversicherung vor hohen Tierarztkosten schützt

Untersuchungen, Medikamente, Klinikaufenthalte und Operationen können sich zu hohen Rechnungen addieren. Gerade chronische Nierenerkrankungen, Diabetes, Zahnprobleme oder Unfälle bei Freigängern erfordern oft wiederholte Behandlungen. Eine reine Operationsversicherung greift nicht, wenn keine Operation notwendig ist.

Entscheidend sind daher Schutzumfang, Erstattung nach der Gebührenordnung für Tierärzte, Wartezeiten, Selbstbeteiligung, Zahnschutz und Vorsorgebausteine. team pohl & cholewa stimmt diese Punkte mit Alter, Rasse, Haltung als Wohnungskatze oder Freigänger und Gesundheitszustand Ihrer Katze ab.

  • Bis zum vierfachen Gebührensatz: Im Premiumtarif sind bis zu 100 Prozent der versicherten Kosten erstattungsfähig.
  • Keine Jahresgrenze: Für versicherte Leistungen besteht im Premiumtarif keine jährliche Erstattungshöchstgrenze.
  • Unfälle ohne Wartezeit: Der vereinbarte Schutz beginnt bei Unfällen ab dem ersten Versicherungstag.
  • Zähne mitversichert: Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen sind auch bei resorptiven Zahnerkrankungen nach 30 Tagen geschützt.
  • Beide Haltungsformen: Wohnungskatzen und Freigänger sind versicherbar; für Freigänger liegt der Beitrag fünf Prozent höher.

Haben Sie Fragen zu Katzenkrankenversicherung?

Sie haben Fragen oder wollen mehr über unsere Versicherungen erfahren? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Bei uns finden Sie stets einen persönlichen Ansprechpartner, welcher sich Zeit für Sie nimmt.

Was ist eine Katzenkrankenversicherung?

Eine Katzenkrankenversicherung übernimmt abhängig vom gewählten Schutz medizinisch notwendige Tierarztkosten für Ihre Katze. Der Operationsschutz konzentriert sich auf chirurgische Eingriffe einschließlich Narkose, notwendiger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlung. Der Vollschutz umfasst zusätzlich ambulante und stationäre Behandlungen ohne Operation, Medikamente, Hilfsmittel und chronische Erkrankungen. Erstattet wird im vertraglich vereinbarten Umfang nach der Gebührenordnung für Tierärzte. Wartezeiten, Selbstbeteiligung, Zahnschutz und Ausschlüsse bestimmen, welche Kosten tatsächlich übernommen werden.

Für welche Katzen ist eine Katzenkrankenversicherung geeignet?

Geeignet ist der Schutz besonders für gesunde Katzen, die früh versichert werden, bevor Beschwerden oder Behandlungen bekannt sind. Das aktuelle Produkt nimmt Katzen aller Rassen ab acht Wochen und bis zum Alter von sieben Jahren auf. Wohnungskatzen, Freigänger und Rassekatzen sind versicherbar; nach der Aufnahme besteht kein festes Endalter. Entscheidend sind Rasse, Alter, Gesundheitszustand, Haltungsform und gewünschte Eigenbeteiligung. Bereits bekannte Erkrankungen und vorher empfohlene Behandlungen sind grundsätzlich nicht rückwirkend versicherbar.

Welche Leistungen bietet die Katzenkrankenversicherung?

Im Premiumtarif sind bis zu 100 Prozent der versicherten Tierarztkosten bis zum vierfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte und ohne jährliche Höchstgrenze möglich. Der Operationsschutz umfasst Operationen, Narkose, notwendige Untersuchungen, Klinikaufenthalt und Nachbehandlung bis 60 Tage. Der Vollschutz leistet darüber hinaus für medizinisch notwendige Behandlungen ohne Operation, Medikamente und chronische Erkrankungen. Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen sind eingeschlossen; für weitere Zahnleistungen, alternative Heilmethoden, Vorsorge und Reisehilfen gelten tarifliche Budgets, Zusatzbausteine und Wartezeiten.

Wie sind Zahnerkrankungen und Vorsorge abgesichert?

Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen zählen als Operation und sind in beiden Schutzvarianten versicherbar. Das gilt auch bei felinen odontoklastischen resorptiven Läsionen, sofern die Erkrankung nicht bereits bekannt war. Nach der allgemeinen Wartezeit von 30 Tagen besteht dafür keine zusätzliche Sonderwartezeit und keine eigene Erstattungsgrenze. Zahnfüllungen, Zahnersatz und Kieferkorrekturen sind im Vollschutz bis 500 Euro jährlich vorgesehen. Zahnreinigung, Impfungen, Wurmkuren und Kastrationen ohne medizinischen Grund gehören dagegen in den optionalen Vorsorgebaustein mit 200 Euro Jahresbudget.

Ihre Fragen zur Katzenkrankenversicherung – unsere Antworten

Was ist eine Katzenkrankenversicherung?2026-11-04T15:09:52+01:00

Eine Katzenkrankenversicherung übernimmt im vereinbarten Umfang Tierarztkosten für Krankheiten, Unfälle oder Operationen der eigenen Katze. Der genaue Schutz hängt vom Tarif ab: Ein Operationsschutz konzentriert sich auf chirurgische Eingriffe, während ein Vollschutz zusätzlich medizinisch notwendige Behandlungen ohne Operation einschließt.

Was unterscheidet Operationsschutz und Vollschutz für Katzen?2026-11-04T15:09:52+01:00

Der Operationsschutz zahlt für versicherte chirurgische Eingriffe samt notwendiger Diagnostik, Narkose und Nachbehandlung. Der Vollschutz enthält diese Leistungen und übernimmt zusätzlich Untersuchungen, Medikamente sowie ambulante oder stationäre Behandlungen ohne Operation. Das ist besonders bei chronischen Erkrankungen relevant.

Welche Wartezeiten gelten bei der Katzenkrankenversicherung?2026-11-04T15:09:52+01:00

Für Krankheiten gilt grundsätzlich eine Wartezeit von 30 Tagen, während Unfälle ab dem ersten Versicherungstag geschützt sind. Für bestimmte Erkrankungen und Eingriffe, beispielsweise angeborene Fehlbildungen oder medizinisch notwendige Kastrationen, kann eine besondere Wartezeit von 12 Monaten gelten.

Sind feline odontoklastische resorptive Läsionen versichert?2026-11-04T15:09:52+01:00

Ja. Das Ziehen betroffener Zähne und Wurzelbehandlungen gelten beim aktuellen Produkt als Operation und sind in beiden Schutzvarianten nach 30 Tagen versichert. Für diese resorptive Zahnerkrankung gilt keine verlängerte Sonderwartezeit und keine eigene Erstattungsgrenze. Bereits vor Abschluss bekannte Erkrankungen bleiben ausgeschlossen.

Welche Katzen können krankenversichert werden?2026-11-04T15:09:52+01:00

Versicherbar sind beim aktuellen Produkt gesunde Katzen aller Rassen ab einem Alter von acht Wochen und bis zum Alter von sieben Jahren. Wohnungskatzen, Freigänger und Rassekatzen können aufgenommen werden. Ist die Katze einmal versichert, besteht kein festes Endalter für den Vertrag.

Sind Vorerkrankungen der Katze versichert?2026-11-04T15:09:52+01:00

Nein, bereits bekannte Beschwerden, Erkrankungen sowie vor Vertragsabschluss empfohlene oder begonnene Behandlungen sind grundsätzlich nicht rückwirkend versichert. Auch Symptome, die während der Wartezeit auftreten, können ausgeschlossen sein. Deshalb ist ein Abschluss sinnvoll, solange die Katze gesund und noch unbehandelt ist.

Wie funktioniert die Selbstbeteiligung bei Katzen?2026-11-04T15:09:52+01:00

Die gewählte Selbstbeteiligung wird insgesamt nur einmal je Versicherungsjahr von erstattungsfähigen Leistungen abgezogen. Abhängig vom Eintrittsalter stehen 0, 250, 500 oder 1.000 Euro zur Auswahl. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag, erhöht aber den eigenen Kostenanteil.

Sind Impfungen und Kastration für Katzen versichert?2026-11-04T15:09:52+01:00

Impfungen und eine Kastration ohne medizinischen Grund gehören nicht zum regulären Operations- oder Vollschutz. Sie können über einen optionalen Vorsorgebaustein bis zu einem jährlichen Budget von 200 Euro abgesichert werden. Eine medizinisch notwendige Kastration kann nach der besonderen Wartezeit versichert sein.

Muss die Katze für Leistungen gekennzeichnet sein?2026-11-04T15:09:52+01:00

Beim Abschluss ist noch keine Chipnummer erforderlich. Spätestens mit der ersten eingereichten Rechnung muss die Katze jedoch durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnungsnummer muss auf der Rechnung stehen und dem Versicherer mitgeteilt werden.

Gilt die Katzenkrankenversicherung auch im Ausland?2026-11-04T15:09:52+01:00

Ja, der vereinbarte Schutz gilt grundsätzlich auch für Behandlungen im Ausland, dort jedoch bis zur Höhe der deutschen Gebührenordnung für Tierärzte. Sie können Tierarztpraxis oder Tierklinik frei wählen. Ein optionaler Reisebaustein kann zusätzlich Such-, Bergungs- und Rücktransportkosten abdecken.

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