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Team Pohl & Cholewa
Team Pohl & Cholewa
Betriebsunterbrechungs-Versicherung2026-09-09T16:39:54+02:00

Betriebsunterbrechungs-Versicherung schützt Ertrag und laufende Kosten

Der Sachschaden endet, die Kosten laufen weiter.

Nach Brand, Leitungswasserschaden oder Einbruch kann ein Betrieb wochenlang stillstehen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt im vereinbarten Umfang fortlaufende Kosten und entgangenen Betriebsgewinn.

So werden Zeitdruck und Liquiditätsrisiken nach Sachschäden besser beherrschbar.

Team Pohl und Cholewa im Beratungsgespräch
Münchener Verein Versicherungen für Handwerker
Gut abgesichert heißt: Stillstand überbrücken, Betrieb erhalten.

Ertragsschutz passend zu Umsatz, Kosten und Wiederanlauf.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung fängt wirtschaftliche Folgeschäden zuverlässig auf

Während beschädigte Maschinen oder Räume repariert werden, bleiben Mieten, Löhne, Zinsen und Steuern fällig. Gleichzeitig fehlen Umsätze und Deckungsbeiträge. Oft übersteigen diese Folgekosten den ursprünglichen Sachschaden.

Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung baut auf einer Sachversicherung und deren Gefahren auf. Entscheidend sind Versicherungssumme, Haftzeit, Wiederanlaufdauer, Abhängigkeiten von Zulieferern und realistische Ertragsdaten. team pohl & cholewa gleicht kleine Betriebsunterbrechungsversicherung oder mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung mit Ihrem Geschäftsmodell und Notfallplan ab.

Eine bedarfsgerechte Lösung verbindet versicherte Sachgefahren, Ertragsdaten, fortlaufende Kosten, Wiederanlaufzeit, Haftzeit und mögliche Abhängigkeiten von Schlüsselanlagen oder Zulieferern.

  • Zwei Varianten des Münchener Verein: Kleine und mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung decken unterschiedliche Betriebsgrößen und Leistungsbedarfe.
  • Fortlaufende Kosten: Miete, Löhne, Gehälter, Zinsen und Steuern können bedingungsgemäß ersetzt werden.
  • Entgangener Gewinn: Der versicherte Betriebsgewinn ist zentraler Bestandteil des Ertragsausfallschadens.
  • mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung bis 24 Monate: Die mittlere Lösung bietet eine Haftzeit bis zu zwei Jahren.
  • Rückwirkung möglich: Schäden bei Zulieferern, Versorgern oder Abnehmern können im vereinbarten Umfang erfasst sein.

Haben Sie Fragen zu Betriebsunterbrechungs-Versicherung?

Sie haben Fragen oder wollen mehr über unsere Versicherungen erfahren? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Bei uns finden Sie stets einen persönlichen Ansprechpartner, welcher sich Zeit für Sie nimmt.

Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt wirtschaftliche Folgen, wenn ein versicherter Sachschaden den Betrieb ganz oder teilweise stilllegt. Versichert sind der entgangene Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten, die trotz Unterbrechung weiter anfallen. Sie wird auch Ertragsausfallversicherung genannt. Beim Münchener Verein ist die Geschäftsinhaltsversicherung Grundlage; der Schutz kann nur in Kombination damit abgeschlossen werden. Ob ein Schaden gedeckt ist, hängt deshalb zunächst davon ab, ob die auslösende Gefahr in der Sachversicherung versichert ist.

Die Leistung setzt regelmäßig einen versicherten Sachschaden als Unterbrechungsursache voraus.

Für welche Unternehmen ist Ertragsausfallschutz geeignet?

Ertragsausfallschutz ist für alle Betriebe relevant, die einen längeren Stillstand nicht aus liquiden Mitteln tragen können. Besonders wichtig ist er bei spezialisierten Maschinen, langen Lieferzeiten, hoher Standortabhängigkeit, verderblichen Waren oder festen Personal- und Finanzierungskosten. Auch kleine Sachschäden können große Folgen haben, wenn ein Engpass die gesamte Produktion stoppt. Beratungsschwerpunkte sind Wiederbeschaffungszeiten, Ausweichmöglichkeiten, Lieferketten, Saisonumsätze und die Dauer bis zur vollständigen Rückkehr zum Normalbetrieb.

Auch saisonale Umsätze und lange Lieferzeiten können die notwendige Haftzeit deutlich erhöhen.

Welche Leistungen bietet die Betriebsunterbrechungs-Versicherung?

Das Produkt umfasst Schutz bei Unterbrechung infolge versicherter Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl sowie je nach Sachdeckung Elementar, Extended Coverage und unbenannte Gefahren. Ersetzt werden können Mieten, Löhne und Gehälter, Zinsen, Steuern und entgangener Gewinn. Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung enthält weitere Positionen, etwa bestimmte Rückwirkungsschäden und Vertragsstrafen. Die mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung baut darauf auf und nennt unter anderem eine Haftzeit bis 24 Monate, Nachhaftung bis eine Million Euro und Sachverständigenkosten.

Versicherungssumme und Haftzeit sollten mit aktuellen betriebswirtschaftlichen Zahlen, realistischen Wiederbeschaffungsfristen und möglichen Ausweichlösungen regelmäßig überprüft werden.

Kleine oder mittlere Betriebsunterbrechungs-Versicherung wählen?

Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung ist eng mit der Versicherungssumme der Geschäftsinhaltsversicherung verbunden und eignet sich häufig für kleinere Betriebe. Die mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung wird mit eigenständig ermitteltem Ertragsausfallwert konzipiert und bietet beim Münchener Verein zusätzliche Leistungen sowie bis zu 24 Monate Haftzeit. Welche Variante passt, hängt von Rohertrag, Betriebsgröße, Wiederaufbaudauer und Abhängigkeiten ab. Eine kurze Haftzeit ist riskant, wenn Genehmigung, Bau oder Maschinenbeschaffung lange dauern.

Notfallpläne können die Unterbrechungsdauer verkürzen, ersetzen den finanziellen Schutz jedoch nicht.

Ihre Fragen zur Betriebsunterbrechungs-Versicherung – unsere Antworten

Wann zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung?2026-08-21T19:13:45+02:00

Sie zahlt, wenn ein in der zugrunde liegenden Sachversicherung gedeckter Schaden den Betrieb unterbricht und dadurch ein nachweisbarer Ertragsausfall entsteht. Ein Umsatzrückgang ohne versicherten Sachschaden reicht grundsätzlich nicht. Ursache, Stillstand und finanzielle Folgen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Was sind fortlaufende Kosten?2026-08-21T19:13:45+02:00

Fortlaufende Kosten bleiben trotz Betriebsstillstand bestehen, etwa Mieten, vertraglich weiterzuzahlende Löhne und Gehälter, Zinsen oder bestimmte Steuern. Variable Kosten, die wegen des Stillstands entfallen, werden nicht wie fortlaufende Kosten behandelt. Die Berechnung folgt den tatsächlichen Betriebszahlen.

Wie wird entgangener Gewinn berechnet?2026-08-21T19:13:45+02:00

Ausgangspunkt sind die erwartete Geschäftsentwicklung ohne Schaden und die tatsächlich erzielten Ergebnisse während der Unterbrechung. Vorjahreswerte, Auftragslage, Saison, Trends und ersparte Kosten fließen ein. Belastbare Buchführung und betriebswirtschaftliche Auswertungen sind deshalb für die Schadenberechnung besonders wichtig.

Was bedeutet Haftzeit?2026-08-21T19:13:45+02:00

Die Haftzeit ist der maximale Zeitraum, für den der Versicherer nach einem gedeckten Schaden Ertragsausfall ersetzt. Sie sollte Wiederaufbau, Genehmigungen, Maschinenlieferung und Wiedergewinnung von Kunden berücksichtigen. Eine mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung kann eine Haftzeit bis zu 24 Monaten vorsehen.

Ist ein Ausfall des Zulieferers versichert?2026-08-21T19:13:45+02:00

Bestimmte Rückwirkungsschäden durch Sachschäden bei Zulieferern, Versorgern oder Abnehmern können je nach Tarif enthalten sein. Geltungsbereich, benannte oder unbenannte Betriebe, Gefahren und Entschädigungsgrenzen sind vertraglich festgelegt. Kritische Lieferketten sollten ausdrücklich angegeben werden.

Sind Vertragsstrafen mitversichert?2026-08-21T19:13:45+02:00

Vertragsstrafen können im Rahmen einer Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung mitversichert sein. Das bedeutet keinen pauschalen Ersatz jeder Vertragsstrafe. Ursache, rechtliche Wirksamkeit, Zusammenhang mit dem versicherten Unterbrechungsschaden und ein mögliches Sublimit müssen den Bedingungen entsprechen. Vertragsnachweise sind erforderlich.

Deckt die Versicherung behördliche Betriebsschließung?2026-08-21T19:13:45+02:00

Nicht ohne versicherten Sachschaden. Infektionsschutzbedingte Schließungen gehören in eine spezielle Betriebsschließungsversicherung. Die Betriebsunterbrechung reagiert auf wirtschaftliche Folgen eines gedeckten Sachschadens. Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen nach einem Sachschaden können in der mittleren Betriebsunterbrechungsversicherung dagegen relevant sein.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?2026-08-21T19:13:45+02:00

Maßgeblich ist der versicherte Rohertrag beziehungsweise Deckungsbeitrag für den vereinbarten Zeitraum. Umsatz allein ist nicht die richtige Größe, weil variable Kosten abgezogen werden. Wachstum, Preisentwicklung, Saison und Haftzeit müssen berücksichtigt werden. Die Werte sollten mindestens jährlich überprüft werden.

Welche Pflichten bestehen nach dem Schaden?2026-08-21T19:13:45+02:00

Melden Sie Schaden und Unterbrechung unverzüglich, mindern Sie weitere Schäden und dokumentieren Sie Stillstandszeiten, Aufträge, Mehrkosten und ersparte Aufwendungen. Buchhaltungsunterlagen sollten verfügbar bleiben. Größere Wiederanlaufmaßnahmen und außergewöhnliche Mehrkosten sollten mit dem Versicherer abgestimmt werden.

Können Mehrkosten den Stillstand verkürzen?2026-08-21T19:13:45+02:00

Ja, wirtschaftlich sinnvolle Mehrkosten für Ausweichräume, Fremdproduktion, Expresslieferung oder Provisorien können den Ertragsausfall reduzieren und je nach Vertrag erstattungsfähig sein. team pohl & cholewa prüft, welche Mehrkostenpositionen vereinbart sind und ob das Notfallkonzept realistisch dazu passt.

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