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Team Pohl & Cholewa
Team Pohl & Cholewa
Zahnzusatzversicherung2026-09-09T16:45:36+02:00

Zahnzusatzversicherung für hochwertigen Zahnersatz und Vorsorge

Gesunde Zähne sollen nicht am Eigenanteil scheitern.

Hochwertige Füllungen, Implantate oder Kieferorthopädie können erhebliche Eigenkosten verursachen. Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Kassenleistung und erstattet vereinbarte Behandlungen bis zur tariflichen Höhe.

Damit werden hochwertige Zahnleistungen finanziell besser planbar.

Team Pohl und Cholewa im Beratungsgespräch
Münchener Verein Versicherungen für Handwerker
Gut abgesichert heißt: Behandeln lassen, Kosten überblicken.

Zahnschutz passend zu Befund, Anspruch und Budget.

Eine Zahnzusatzversicherung reduziert Eigenanteile bei moderner Zahnmedizin

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet bei Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss. Entscheiden Sie sich für Implantate, hochwertige Kronen oder besondere Materialien, kann ein großer Eigenanteil bleiben. Bereits angeratene Behandlungen sind regelmäßig nicht versicherbar.

Bei der Auswahl zählen Erstattungssatz, Zahnstaffel, fehlende Zähne, Gebührenordnung, Prophylaxe und Kieferorthopädie. team pohl & cholewa prüft Tarifbedingungen und vorhandenen Zahnstatus, bevor der Schutz beantragt wird.

Ein sinnvoller Vergleich betrachtet Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe, Kieferorthopädie, anfängliche Leistungsstaffeln und die Anrechnung gesetzlicher Kassenleistungen im Zusammenhang.

  • Drei ZahnGesund-Tarife: 75+, 85+ und 100 bieten unterschiedliche Erstattungshöhen für Zahnersatz.
  • Bis 100 Prozent: ZahnGesund 100 kann Zahnersatz im tariflichen Umfang vollständig erstatten.
  • Ohne Wartezeit: Die aktuellen ZahnGesund-Tarife leisten grundsätzlich ab Versicherungsbeginn.
  • Ein fehlender Zahn: Dieser kann unter Voraussetzungen mitversichert werden, wenn keine Behandlung angeraten ist.
  • Breites Behandlungsspektrum: Prophylaxe, Füllungen, Wurzelbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind tarifabhängig erfasst.

Haben Sie Fragen zu Zahnzusatzversicherung?

Sie haben Fragen oder wollen mehr über unsere Versicherungen erfahren? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Bei uns finden Sie stets einen persönlichen Ansprechpartner, welcher sich Zeit für Sie nimmt.

Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erstattet je nach Tarif Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Prophylaxe und Kieferorthopädie. Erstattungssätze beziehen sich häufig auf den Gesamtrechnungsbetrag einschließlich Kassenleistung, nicht zusätzlich dazu. Der Münchener Verein bietet ZahnGesund 75+, 85+ und 100. Trotz Verzicht auf Wartezeit gelten Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren. Maßgeblich sind Heil- und Kostenplan, Rechnungsbetrag, Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und Bedingungen.

Die Erstattung richtet sich nach Rechnung, Heil- und Kostenplan und Tarifbedingungen.

Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung geeignet?

Sie eignet sich für gesetzlich Versicherte, die bei Zahnersatz, hochwertigen Füllungen, professioneller Zahnreinigung oder Kieferorthopädie weniger selbst zahlen möchten. Besonders sinnvoll ist ein früher Abschluss bei gesundem Zahnstatus, bevor Maßnahmen angeraten oder begonnen sind. Für Kinder sind Kieferorthopädie, Retainer und Leistungen außerhalb der Einstufung der gesetzlichen Krankenversicherung wichtig. Erwachsene sollten auf Implantate, Knochenaufbau, Gebührenhöchstsätze, Material- und Laborkosten sowie bereits fehlende Zähne achten.

Auch vorhandene Kronen, Brücken oder fehlende Zähne beeinflussen Antrag und Auswahl.

Welche Leistungen bietet ZahnGesund?

Alle drei aktuellen ZahnGesund-Tarife leisten 100 Prozent für bestimmte Zahnbehandlungen, etwa hochwertige Füllungen. Zahnersatz wird einschließlich Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 80 Prozent in ZahnGesund 75+, bis zu 90 Prozent in 85+ und bis zu 100 Prozent in ZahnGesund 100 erstattet. Versichert sind tarifabhängig Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen, Inlays, Prophylaxe, Wurzel- und Parodontosebehandlung, Kieferorthopädie sowie schmerzlindernde Maßnahmen. Bleaching und einzelne Hightech-Leistungen folgen besonderen Grenzen und Voraussetzungen.

Vor Abschluss sind Erstattungshöchstgrenzen, Summenstaffeln, Gebührenordnung, Wartezeiten und Einschränkungen bei bereits angeratenen oder begonnenen Behandlungen transparent zu prüfen.

Warum Zahnstaffel und Behandlungsbeginn entscheidend sind

Keine Wartezeit bedeutet nicht unbegrenzte Leistung vom ersten Tag. Die ZahnGesund-Tarife begrenzen Erstattungen in den ersten vier Versicherungsjahren durch eine Zahnstaffel; die genauen Beträge unterscheiden sich nach Tarif und Bedingungen. Bei Unfall können abweichende Regeln gelten. Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen wurden, sind nicht versichert. Lassen Sie deshalb vor Antrag vorhandene Befunde, fehlende Zähne und geplante Maßnahmen genau klären. Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Regelmäßige Vorsorge kann außerdem den späteren Eigenanteil bei Zahnersatz beeinflussen.

Ihre Fragen zur Zahnzusatzversicherung – unsere Antworten

Gibt es bei ZahnGesund eine Wartezeit?2026-08-21T19:13:45+02:00

Nein. Die aktuellen ZahnGesund-Tarife verzichten auf eine Wartezeit. Leistungen sind grundsätzlich ab Vertragsbeginn möglich. Dennoch gelten in den ersten vier Jahren tarifliche Höchstbeträge, und bereits vor Abschluss angeratene oder begonnene Behandlungen bleiben ausgeschlossen.

Was bedeutet 100 Prozent Zahnersatz?2026-08-21T19:13:45+02:00

Bei ZahnGesund 100 können bis zu 100 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Das ist keine unbegrenzte Zahlung: Zahnstaffel, Gebührenordnung, medizinische Notwendigkeit, fehlende Zähne und weitere Bedingungen bleiben maßgeblich.

Ist professionelle Zahnreinigung versichert?2026-08-21T19:13:45+02:00

Ja, Zahnprophylaxe und professionelle Zahnreinigung gehören zum Leistungsbild der ZahnGesund-Tarife. Höhe, Häufigkeit und mögliche Gesamtgrenzen hängen vom gewählten Tarif ab. Prophylaxe kann helfen, spätere Behandlungen zu vermeiden, ersetzt aber keine zahnärztlich notwendige Therapie.

Sind Implantate und Knochenaufbau versichert?2026-08-21T19:13:45+02:00

Ja, Implantate sowie damit verbundene chirurgische Maßnahmen und Knochenaufbau können als Zahnersatz tariflich erstattungsfähig sein. Anzahl, medizinische Notwendigkeit, Gebühren, Material- und Laborkosten sowie die Zahnstaffel beeinflussen die tatsächliche Leistung. Ein Heil- und Kostenplan sollte vor Behandlung eingereicht werden.

Kann ein fehlender Zahn mitversichert werden?2026-08-21T19:13:45+02:00

Ein bei Vertragsschluss fehlender, noch nicht dauerhaft ersetzter Zahn ist je nach Tarif mitversichert, sofern die Behandlung weder angeraten noch begonnen wurde. Für weitere fehlende und nicht ersetzte Zähne besteht kein Leistungsanspruch. Ehrliche Angaben sind entscheidend.

Was gilt für bereits angeratene Behandlungen?2026-08-21T19:13:45+02:00

Bereits vor Versicherungsbeginn angeratene oder begonnene Zahnbehandlungen, Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen sind nicht versichert. Maßgeblich können Patientenakte, Befund und Heil- und Kostenplan sein. Ein Vertragsabschluss macht eine schon bekannte Maßnahme nicht nachträglich erstattungsfähig.

Leistet die Versicherung für Kieferorthopädie?2026-08-21T19:13:45+02:00

Ja, Kieferorthopädie für Kinder und Erwachsene ist tarifabhängig eingeschlossen. Dazu können Zahnspangen, transparente Zahnschienen und Retainer gehören. Voraussetzungen, Altersgrenzen, medizinische Indikation, Einstufung der gesetzlichen Krankenversicherung und Höchstbeträge unterscheiden sich. Für Kinder sollte der Schutz vor einer Diagnose abgeschlossen werden.

Muss ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden?2026-08-21T19:13:45+02:00

Bei umfangreichem Zahnersatz ist die vorherige Einreichung sehr empfehlenswert und kann tariflich verlangt sein. Sie erhalten eine Einschätzung zur voraussichtlichen Erstattung und erkennen den Eigenanteil. Eine Leistungszusage gilt nur für den geprüften Plan und die darin enthaltenen Maßnahmen.

Welche Rolle spielt das Bonusheft?2026-08-21T19:13:45+02:00

Das Bonusheft erhöht den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse bei regelmäßig nachgewiesener Vorsorge. Da Zahnzusatztarife die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung häufig in den Gesamterstattungssatz einrechnen, kann ein höherer Kassenzuschuss den verbleibenden Anteil verändern. Regelmäßige Vorsorge bleibt daher finanziell sinnvoll.

Welcher ZahnGesund-Tarif passt zu mir?2026-08-21T19:13:45+02:00

Das hängt von gewünschtem Erstattungssatz, Budget, Zahnstatus, Alter und Bedeutung von Kieferorthopädie oder Zusatzleistungen ab. team pohl & cholewa vergleicht 75+, 85+ und 100 anhand der Bedingungen statt nur anhand des maximalen Prozentwerts.

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