Basisrente für steuerlich geförderte Altersvorsorge
Steuern senken und lebenslange Versorgung aufbauen.
Die Basisrente, auch Rürup-Rente, verbindet private Altersvorsorge mit steuerlicher Förderung. Dafür ist das Kapital langfristig gebunden und wird grundsätzlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt.
Damit verbindet sich Altersvorsorge mit steuerlicher Planung.
Basisrente passend zu Einkommen, Steuer und Ruhestand.
Basisrente verbindet Steuervorteile mit gebundener Altersvorsorge
Selbstständige haben oft keine ausreichende gesetzliche Rente; Gutverdienende suchen zusätzlichen steuerlich geförderten Vorsorgeraum. Die Basisrente kann Beiträge absetzbar machen, bietet dafür aber keine frei verfügbare Kapitalauszahlung.
Ob sie passt, hängt von Steuersatz, Versorgungslücke, Liquiditätsbedarf, Hinterbliebenenwunsch und Laufzeit ab. team pohl & cholewa prüft Beitrag, Fondsstrategie, Rentenbeginn und Flexibilität gemeinsam mit Ihrer übrigen Altersvorsorge.
Eine fundierte Entscheidung berücksichtigt Grenzsteuersatz, Beitragsspielraum, Anlagekonzept, Kosten, Rentenbeginn, Hinterbliebenenschutz und die eingeschränkte Verfügbarkeit des angesparten Kapitals.
Haben Sie Fragen zu Basisrente?
Sie haben Fragen oder wollen mehr über unsere Versicherungen erfahren? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Bei uns finden Sie stets einen persönlichen Ansprechpartner, welcher sich Zeit für Sie nimmt.
Was ist eine Basisrente?
Die Basisrente ist eine staatlich steuerlich geförderte private Leibrentenversicherung. Ihre Regeln orientieren sich an der gesetzlichen Rentenversicherung: Leistungen beginnen frühestens ab dem 62. Lebensjahr und werden grundsätzlich lebenslang monatlich gezahlt. Der Vertrag kann nicht frei beliehen, abgetreten oder kapitalisiert werden. Beim Münchener Verein wird die BasisRente fondsgebunden angeboten. Dadurch bestehen Renditechancen, zugleich aber auch Kapitalmarktrisiken. Hinterbliebenenschutz muss im zulässigen Rahmen ausdrücklich vereinbart werden.
Das angesparte Vermögen ist grundsätzlich für eine lebenslange Altersrente gebunden.
Für wen ist die Basisrente geeignet?
Besonders geeignet ist sie für Selbstständige und Freiberufler, die keinen oder nur geringen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung haben. Auch Angestellte und Beamte mit hoher Steuerlast sowie Gutverdienende ab 50 können den Sonderausgabenabzug nutzen. Weniger passend ist die Basisrente, wenn kurzfristiger Kapitalzugriff, freie Vererbbarkeit oder eine einmalige Auszahlung wichtig sind. Vor Abschluss sollten Notfallreserve, Schulden, bestehende Rentenansprüche und langfristig tragbarer Beitrag feststehen.
Besonders wichtig sind ausreichende Liquiditätsreserven außerhalb des dauerhaft gebundenen Vertragsvermögens.
Welche Leistungen bietet die fondsbasierte Basisrente?
Die BasisRente des Münchener Verein investiert Beiträge in Fonds und Fondsstrategien. Möglich sind laufende Beiträge ab zehn Euro monatlich und Einmalbeiträge ab 2.000 Euro möglich. Beiträge können auf bis zu zehn Fonds verteilt und das Portfolio bis zu zwölfmal pro Versicherungsjahr kostenlos geändert werden. Anlaufmanagement, Rebalancing und aktives Ablaufmanagement fünf Jahre vor Rentenbeginn sind enthalten. Rentenbeginn ist ab 62 möglich. Ein RentenSchutzbrief kann unter Voraussetzungen Beiträge bei Berufsunfähigkeit bis 3.000 Euro jährlich übernehmen.
Im Angebot sollten Fondsauswahl, Garantien, Effektivkosten, Rentenfaktoren, Beitragsflexibilität und mögliche Zusatzabsicherungen transparent und langfristig belastbar bewertet werden.
Wie funktioniert die steuerliche Förderung 2026?
Beiträge zur Basisversorgung sind 2026 bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von 30.826 Euro bei Einzelveranlagung beziehungsweise 61.652 Euro bei Zusammenveranlagung als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Andere Beiträge zur Basisversorgung, etwa gesetzliche Rentenbeiträge, verbrauchen diesen Rahmen mit. Die spätere Rente wird nachgelagert besteuert. Bei Rentenbeginn 2026 beträgt der steuerpflichtige Anteil 84 Prozent; der daraus ermittelte persönliche Rentenfreibetrag wird grundsätzlich festgeschrieben. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt vom Einzelfall ab.
Die steuerliche Wirkung hängt stets von der individuellen Gesamtsituation ab.

