Beratung und Vor-Ort-Service • Bahnhofstr. 21-25, 21614 Buxtehude  |  04161 669920  |  info@tpc-vs.de 

Team Pohl & Cholewa
Team Pohl & Cholewa
Basisrente2026-09-09T16:36:41+02:00

Basisrente für steuerlich geförderte Altersvorsorge

Steuern senken und lebenslange Versorgung aufbauen.

Die Basisrente, auch Rürup-Rente, verbindet private Altersvorsorge mit steuerlicher Förderung. Dafür ist das Kapital langfristig gebunden und wird grundsätzlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt.

Damit verbindet sich Altersvorsorge mit steuerlicher Planung.

Team Pohl und Cholewa im Beratungsgespräch
Münchener Verein Versicherungen für Handwerker
Gut abgesichert heißt: Heute entlasten, lebenslang vorsorgen.

Basisrente passend zu Einkommen, Steuer und Ruhestand.

Basisrente verbindet Steuervorteile mit gebundener Altersvorsorge

Selbstständige haben oft keine ausreichende gesetzliche Rente; Gutverdienende suchen zusätzlichen steuerlich geförderten Vorsorgeraum. Die Basisrente kann Beiträge absetzbar machen, bietet dafür aber keine frei verfügbare Kapitalauszahlung.

Ob sie passt, hängt von Steuersatz, Versorgungslücke, Liquiditätsbedarf, Hinterbliebenenwunsch und Laufzeit ab. team pohl & cholewa prüft Beitrag, Fondsstrategie, Rentenbeginn und Flexibilität gemeinsam mit Ihrer übrigen Altersvorsorge.

Eine fundierte Entscheidung berücksichtigt Grenzsteuersatz, Beitragsspielraum, Anlagekonzept, Kosten, Rentenbeginn, Hinterbliebenenschutz und die eingeschränkte Verfügbarkeit des angesparten Kapitals.

  • 100 Prozent ansetzbar: Beiträge zur Basisversorgung sind seit 2023 innerhalb des Höchstbetrags steuerlich berücksichtigungsfähig.
  • Höchstbetrag 2026: 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro bei Zusammenveranlagung.
  • Ab zehn Euro monatlich: Diese niedrige Einstiegsrate nennt das fondsbasierte Produkt des Münchener Verein.
  • Einmalbeitrag ab 2.000 Euro: Zusätzliche flexible Einzahlung ist möglich.
  • Zwölf kostenlose Fondswechsel: Das Portfolio kann innerhalb eines Versicherungsjahres mehrfach angepasst werden.

Haben Sie Fragen zu Basisrente?

Sie haben Fragen oder wollen mehr über unsere Versicherungen erfahren? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Bei uns finden Sie stets einen persönlichen Ansprechpartner, welcher sich Zeit für Sie nimmt.

Was ist eine Basisrente?

Die Basisrente ist eine staatlich steuerlich geförderte private Leibrentenversicherung. Ihre Regeln orientieren sich an der gesetzlichen Rentenversicherung: Leistungen beginnen frühestens ab dem 62. Lebensjahr und werden grundsätzlich lebenslang monatlich gezahlt. Der Vertrag kann nicht frei beliehen, abgetreten oder kapitalisiert werden. Beim Münchener Verein wird die BasisRente fondsgebunden angeboten. Dadurch bestehen Renditechancen, zugleich aber auch Kapitalmarktrisiken. Hinterbliebenenschutz muss im zulässigen Rahmen ausdrücklich vereinbart werden.

Das angesparte Vermögen ist grundsätzlich für eine lebenslange Altersrente gebunden.

Für wen ist die Basisrente geeignet?

Besonders geeignet ist sie für Selbstständige und Freiberufler, die keinen oder nur geringen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung haben. Auch Angestellte und Beamte mit hoher Steuerlast sowie Gutverdienende ab 50 können den Sonderausgabenabzug nutzen. Weniger passend ist die Basisrente, wenn kurzfristiger Kapitalzugriff, freie Vererbbarkeit oder eine einmalige Auszahlung wichtig sind. Vor Abschluss sollten Notfallreserve, Schulden, bestehende Rentenansprüche und langfristig tragbarer Beitrag feststehen.

Besonders wichtig sind ausreichende Liquiditätsreserven außerhalb des dauerhaft gebundenen Vertragsvermögens.

Welche Leistungen bietet die fondsbasierte Basisrente?

Die BasisRente des Münchener Verein investiert Beiträge in Fonds und Fondsstrategien. Möglich sind laufende Beiträge ab zehn Euro monatlich und Einmalbeiträge ab 2.000 Euro möglich. Beiträge können auf bis zu zehn Fonds verteilt und das Portfolio bis zu zwölfmal pro Versicherungsjahr kostenlos geändert werden. Anlaufmanagement, Rebalancing und aktives Ablaufmanagement fünf Jahre vor Rentenbeginn sind enthalten. Rentenbeginn ist ab 62 möglich. Ein RentenSchutzbrief kann unter Voraussetzungen Beiträge bei Berufsunfähigkeit bis 3.000 Euro jährlich übernehmen.

Im Angebot sollten Fondsauswahl, Garantien, Effektivkosten, Rentenfaktoren, Beitragsflexibilität und mögliche Zusatzabsicherungen transparent und langfristig belastbar bewertet werden.

Wie funktioniert die steuerliche Förderung 2026?

Beiträge zur Basisversorgung sind 2026 bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von 30.826 Euro bei Einzelveranlagung beziehungsweise 61.652 Euro bei Zusammenveranlagung als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Andere Beiträge zur Basisversorgung, etwa gesetzliche Rentenbeiträge, verbrauchen diesen Rahmen mit. Die spätere Rente wird nachgelagert besteuert. Bei Rentenbeginn 2026 beträgt der steuerpflichtige Anteil 84 Prozent; der daraus ermittelte persönliche Rentenfreibetrag wird grundsätzlich festgeschrieben. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt vom Einzelfall ab.

Die steuerliche Wirkung hängt stets von der individuellen Gesamtsituation ab.

Ihre Fragen zur Basisrente – unsere Antworten

Kann ich mir die Basisrente als Kapital auszahlen lassen?2026-08-21T19:13:46+02:00

Nein. Die Basisrente muss grundsätzlich als lebenslange monatliche Leibrente ausgezahlt werden. Eine freie vollständige oder teilweise Kapitalauszahlung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Diese Bindung ermöglicht die steuerliche Förderung, schränkt aber Ihre finanzielle Flexibilität dauerhaft ein.

Ab wann kann die Rente beginnen?2026-08-21T19:13:46+02:00

Für heutige Verträge ist ein Rentenbeginn frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich. Ein späterer Beginn kann die Monatsrente erhöhen, hängt aber von Vertragswert, Rentenfaktor und Laufzeit ab. Der gewünschte Termin sollte mit übrigen Rentenansprüchen koordiniert werden.

Wie hoch ist der steuerliche Höchstbetrag 2026?2026-08-21T19:13:46+02:00

2026 können Basisvorsorgebeiträge bis 30.826 Euro bei Ledigen und 61.652 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten berücksichtigt werden. Der Betrag ist kein direkter Steuerbonus. Bereits geleistete Beiträge zur gesetzlichen oder berufsständischen Basisversorgung mindern den noch verfügbaren Rahmen.

Sind Beiträge vollständig steuerlich absetzbar?2026-08-21T19:13:46+02:00

Seit 2023 sind begünstigte Beiträge innerhalb des gesetzlichen Höchstbetrags zu 100 Prozent berücksichtigungsfähig. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz und anderen Basisvorsorgebeiträgen ab. Eine Einzahlung in Höhe des Höchstbetrags führt nicht zu gleich hoher Steuererstattung.

Wie wird die spätere Rente besteuert?2026-08-21T19:13:46+02:00

Die Basisrente wird nachgelagert besteuert. Für einen Rentenbeginn 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 Prozent. Der steuerfreie Teil des ersten vollen Rentenjahres wird grundsätzlich als persönlicher Freibetrag festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen können vollständig steuerpflichtig sein.

Kann ich den Vertrag kündigen?2026-08-21T19:13:46+02:00

Eine klassische Auszahlung des Rückkaufswerts ist bei der Basisrente nicht möglich. Beiträge können je nach Vertrag reduziert oder der Vertrag beitragsfrei gestellt werden; das bis dahin gebildete Kapital bleibt für die spätere Rente gebunden. Kosten und geringe Anfangswerte sind zu beachten.

Ist die Basisrente vererbbar?2026-08-21T19:13:46+02:00

Der Vertrag ist nicht frei vererbbar. Hinterbliebenenschutz kann nur für gesetzlich zulässige Personen und in zulässiger Rentenform vereinbart werden, typischerweise Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie kindergeldberechtigte Kinder. Ohne passende Vereinbarung kann Kapital bei Tod nicht frei an Erben fallen.

Ist das Kapital vor Gläubigern geschützt?2026-08-21T19:13:46+02:00

Ansprüche aus einer zertifizierten Basisrente sind in der Ansparphase rechtlich stark gebunden und grundsätzlich nicht frei übertragbar oder beleihbar. Der konkrete Pfändungs- und Insolvenzschutz hängt von gesetzlichen Voraussetzungen und Vertragsstatus ab. Eine individuelle Rechtsberatung kann in Sonderfällen erforderlich sein.

Welche Risiken hat die Fondsanlage?2026-08-21T19:13:46+02:00

Fonds unterliegen Kursschwankungen; Wertverluste sind möglich. Breite Streuung, lange Laufzeit und Ablaufmanagement können Risiken reduzieren, nicht ausschließen. Kosten und Rentenfaktor beeinflussen ebenfalls die spätere Leistung. Die Fondsstrategie sollte zur persönlichen Risikotoleranz passen.

Für wen lohnt sich eine größere Einmalzahlung?2026-08-21T19:13:46+02:00

Sie kann bei hohem zu versteuerndem Einkommen und freiem steuerlichem Höchstbetrag interessant sein, besonders gegen Jahresende. Vorher sollten Liquiditätsreserve, andere Basisbeiträge und langfristige Kapitalbindung geprüft werden. team pohl & cholewa stimmt Einzahlung und Vorsorgeziel ab; Steuerberatung klärt den individuellen Effekt.

Go to Top