Ja. Auch der Arbeitgeber beziehungsweise Firmeninhaber kann den Gruppen-Unfallschutz erhalten. Ob dieselben Summen wie für Beschäftigte gelten oder eine eigene Gruppe gebildet wird, ist in der Vertragsgestaltung festzulegen.
Ja. Auch der Arbeitgeber beziehungsweise Firmeninhaber kann den Gruppen-Unfallschutz erhalten. Ob dieselben Summen wie für Beschäftigte gelten oder eine eigene Gruppe gebildet wird, ist in der Vertragsgestaltung festzulegen.