Nein. Eine Gruppen-Unfallversicherung kann mit Namensnennung oder für eine unbenannte, eindeutig definierte Personengruppe abgeschlossen werden. Bei unbenannten Gruppen müssen Bestandsmeldungen und Gruppendefinition stimmen. Welche Variante praktikabler ist, hängt von Fluktuation, Belegschaftsstruktur und Abrechnung ab.