Mitversichert werden können neben dem Inhaber unter anderem gesetzliche Vertreter, leitende Mitarbeiter, Angestellte, Arbeiter, Aushilfen, Minijobber, Praktikanten und Werkstudenten einbezogen sein. Für Subunternehmer gilt ein eigener, bedingungsabhängiger Einschluss; deren eigene Haftpflicht wird dadurch nicht automatisch ersetzt.