Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden können je nach Tarif mitversichert sein. Entscheidend ist, wie der Schaden entstanden ist und welche Sache unmittelbar bearbeitet wurde. Kosten für die bloße Nachbesserung der eigenen mangelhaften Leistung sind grundsätzlich von Haftpflichtschäden zu unterscheiden.

