Nur wenn Elementargefahren eingeschlossen sind und der konkrete Schaden die Bedingungen erfüllt. Elementarschutz kann unter anderem Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck oder Lawinen umfassen. Rückstau und erforderliche Sicherungsmaßnahmen sollten ausdrücklich in der Beratung geprüft werden.