Ja. Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit können als Ursachen unvorhergesehener Sachschäden versichert sein. Voraussetzung ist, dass kein Ausschluss greift und ein tatsächlicher Sachschaden entstanden ist. Reine Fehlbedienung ohne Beschädigung oder vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers ist davon abzugrenzen.

