Nein. Ein beschädigter Datenträger und die Wiederherstellung von Daten sind unterschiedliche Positionen. Die Datenwiederherstellung kann als Erweiterung vereinbart werden. Backup-Intervalle, Wiederherstellungskosten, Softwarelizenzen und Ausschlüsse sollten ausdrücklich geprüft und betrieblich dokumentiert werden.

