Nur wenn eine passende Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungserweiterung vereinbart wurde. Die reine Elektronikversicherung ersetzt vorrangig den Sachschaden an Geräten. Fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn während des Ausfalls sind ein eigener Deckungsbereich. Dafür ist eine gesonderte Vereinbarung nötig.