Grundsätzlich können auch geleaste oder finanzierte Geräte erfasst werden, wenn Eigentumsverhältnisse und Versicherungsinteresse korrekt angegeben sind. Leasingverträge können eigene Versicherungsanforderungen enthalten. Entschädigung, Restforderung und Reparaturfreigabe sollten mit Leasinggeber und Versicherer abgestimmt werden.

