Erfasst werden alle zu versichernden elektronischen Anlagen und Geräte mit dem maßgeblichen Versicherungswert. Neuanschaffungen, Zubehör, Installationskosten und Preisänderungen gehören in die Bewertung. Bei Pauschaldeckung sind außerdem Definition und Vorsorgebetrag wichtig, damit kein Bestand übersehen wird.

