Sie zahlt, wenn ein in der zugrunde liegenden Sachversicherung gedeckter Schaden den Betrieb unterbricht und dadurch ein nachweisbarer Ertragsausfall entsteht. Ein Umsatzrückgang ohne versicherten Sachschaden reicht grundsätzlich nicht. Ursache, Stillstand und finanzielle Folgen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.