Fortlaufende Kosten bleiben trotz Betriebsstillstand bestehen, etwa Mieten, vertraglich weiterzuzahlende Löhne und Gehälter, Zinsen oder bestimmte Steuern. Variable Kosten, die wegen des Stillstands entfallen, werden nicht wie fortlaufende Kosten behandelt. Die Berechnung folgt den tatsächlichen Betriebszahlen.