Ja, Versicherungsnehmer haben grundsätzlich freie Anwaltswahl. Vor Beauftragung sollte dennoch eine Deckungsanfrage gestellt werden, damit Kostenumfang und Selbstbeteiligung geklärt sind. Die Rechtsschutz-Hotline kann außerdem spezialisierte Kanzleien oder eine erste Beratung vermitteln. Das vermeidet unnötige Eigenkosten.