Ja. Nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz muss für inländische Fahrzeuge im gesetzlichen Anwendungsbereich eine Haftpflichtversicherung bestehen. Teil- und Vollkasko sind freiwillig. Ohne elektronischen Versicherungsnachweis kann ein zulassungspflichtiges Fahrzeug grundsätzlich nicht ordnungsgemäß zugelassen werden.