Bei Totalschaden oder Verlust eines Leasingfahrzeugs kann der Wiederbeschaffungswert niedriger als die offene Leasingforderung sein. Die Differenzdeckung ersetzt im vereinbarten Umfang diese Differenz. Sie muss zusammen mit Kaskoschutz beantragt und auf Leasing- beziehungsweise Finanzierungsvertrag abgestimmt werden.

