Ja, Implantate sowie damit verbundene chirurgische Maßnahmen und Knochenaufbau können als Zahnersatz tariflich erstattungsfähig sein. Anzahl, medizinische Notwendigkeit, Gebühren, Material- und Laborkosten sowie die Zahnstaffel beeinflussen die tatsächliche Leistung. Ein Heil- und Kostenplan sollte vor Behandlung eingereicht werden.