Bereits vor Versicherungsbeginn angeratene oder begonnene Zahnbehandlungen, Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen sind nicht versichert. Maßgeblich können Patientenakte, Befund und Heil- und Kostenplan sein. Ein Vertragsabschluss macht eine schon bekannte Maßnahme nicht nachträglich erstattungsfähig.