Ja, wenn die Option auf Höherversicherung eingeschlossen wurde. Bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat, Geburt, Ausbildungsabschluss oder Rentenbeginn kann eine Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein. Fristen, Höchstgrenzen und zulässige Erhöhungen stehen in den Bedingungen.

