Für heutige Verträge ist ein Rentenbeginn frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich. Ein späterer Beginn kann die Monatsrente erhöhen, hängt aber von Vertragswert, Rentenfaktor und Laufzeit ab. Der gewünschte Termin sollte mit übrigen Rentenansprüchen koordiniert werden.

