2026 können Basisvorsorgebeiträge bis 30.826 Euro bei Ledigen und 61.652 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten berücksichtigt werden. Der Betrag ist kein direkter Steuerbonus. Bereits geleistete Beiträge zur gesetzlichen oder berufsständischen Basisversorgung mindern den noch verfügbaren Rahmen.

