Ja. Eine Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist bei Ereignissen wie Heirat, Geburt, Selbstständigkeit oder Immobilienkauf möglich. Zusätzlich ist eine ereignisunabhängige Nachversicherung zum fünften Vertragsjahr vorgesehen. Fristen, Alters- und Summengrenzen sind einzuhalten.