Einkommensteuer fällt bei einer reinen Todesfallleistung regelmäßig nicht an. Erbschaftsteuer kann jedoch abhängig von Vertragsgestaltung, persönlichem Freibetrag und Verhältnis zur begünstigten Person relevant sein. Bei größeren Summen oder unverheirateten Paaren ist steuerliche Beratung sinnvoll.

