Ja, über die Außenversicherung können versicherte Sachen vorübergehend außerhalb der Wohnung geschützt sein. Dauer, weltweiter Geltungsbereich und Entschädigungsgrenzen hängen vom Tarif ab. Einfacher Verlust, unbeaufsichtigtes Gepäck oder Diebstahl ohne versicherte Merkmale bleiben oft ausgeschlossen.