Der bestehende Gebäudeversicherungsvertrag geht grundsätzlich auf den Käufer über. Käufer und Versicherer haben gesetzliche Kündigungsrechte. Informieren Sie den Versicherer und prüfen Sie Schutz, Wert und Elementardeckung zeitnah. Eine vorschnelle Kündigung kann eine gefährliche Deckungslücke erzeugen.

