Die Vollkaskoversicherung kann eine Neupreisentschädigung vorsehen: bis 15 Monate ab Erstzulassung und höchstens 25.000 Kilometer Laufleistung. Weitere Voraussetzungen, etwa Totalschaden oder Entwendung, ergeben sich aus den Bedingungen. Nach Ablauf wird regelmäßig der Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt.

