Versicherbar sind je nach Produkt mobile und stationäre Maschinen, die im Versicherungsschein bezeichnet werden. Dazu können beispielsweise Bagger, Radlader, Gabelstapler, Stanzmaschinen oder Anlagen zur Holz-, Metall- und Kunststoffbearbeitung gehören. Maschinenart, Wert, Alter, Einsatz und Eigentumsverhältnisse müssen vollständig angegeben werden.