Ja, Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit können versicherte Schadenursachen sein. Voraussetzung ist ein unvorhergesehener Sachschaden an einer versicherten Maschine. Reine Funktionsstörungen ohne Sachschaden, Verschleiß oder vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers sind davon abzugrenzen und anhand der Bedingungen zu prüfen.

