Ja, Ersatz-, Leih- oder Mietgeräte sowie damit verbundene Kosten können zum vereinbarten Leistungsumfang gehören. Für stationäre Maschinen können auch Finanzierungs- oder Leasingraten zeitlich begrenzt berücksichtigt werden. Grenzen, Dauer, erforderliche Freigaben und die wirtschaftlich passende Ersatzlösung richten sich nach dem Vertrag.