Ja, eine vereinbarte Cyber-Haftpflicht kann Ansprüche Dritter infolge eines versicherten Cybervorfalls erfassen. Sie prüft, ob Forderungen berechtigt sind, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und erfüllt berechtigte im vereinbarten Umfang. Betroffene Daten, Ereignisse, Ausschlüsse und Versicherungssummen müssen zum Geschäftsmodell und zur Datenverarbeitung passen.

