Datenschutzvorfälle können über die vereinbarte Haftpflichtkomponente berücksichtigt werden, wenn Dritte Ansprüche gegen das Unternehmen erheben. Der genaue Schutz ist nicht pauschal: Art des Vorfalls, versicherte Kosten, Meldepflichten und Ausschlüsse stehen im Vertrag. Datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unabhängig vom Versicherungsschutz bestehen.

