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Team Pohl & Cholewa
Team Pohl & Cholewa
Hundekrankenversicherung2026-11-04T16:24:06+01:00

Hundekrankenversicherung für Ihren vierbeinigen Begleiter

Wenn Ihr Hund Hilfe braucht, zählt gute Versorgung.

Ein Unfall, eine Erkrankung oder eine notwendige Operation kann schnell hohe Tierarztkosten verursachen. Eine Hundekrankenversicherung übernimmt vereinbarte Behandlungskosten und hilft Ihnen, medizinische Entscheidungen stärker am Bedarf Ihres Hundes auszurichten.

Hundekrankenversicherung
Münchener Verein Versicherungen für Tierfreunde
Gut abgesichert heißt: Gesund werden, gemeinsam weitergehen.

Schutz passend zu Hund, Tarif und Selbstbeteiligung.

Warum eine Hundekrankenversicherung vor hohen Tierarztkosten schützt

Untersuchungen, Diagnostik, Medikamente, Klinikaufenthalte und Operationen können sich zu hohen Rechnungen addieren. Besonders bei chronischen Erkrankungen oder mehreren Behandlungen in einem Jahr ist die finanzielle Belastung schwer planbar. Eine reine Operationsversicherung greift zudem nicht bei jeder ambulanten Behandlung.

Entscheidend sind deshalb Schutzumfang, Erstattungsgrenze nach der Gebührenordnung für Tierärzte, Wartezeiten, Selbstbeteiligung, Zahnschutz und mögliche Vorsorgebausteine. team pohl & cholewa vergleicht diese Punkte mit Alter, Rasse, Gesundheitszustand und Lebensweise Ihres Hundes und unterstützt Sie bei einer passenden Auswahl.

  • Bis zum vierfachen Gebührensatz: Im Premiumtarif sind bis zu 100 Prozent der versicherten Kosten erstattungsfähig.
  • Keine Jahresgrenze: Für versicherte Leistungen besteht im Premiumtarif keine jährliche Erstattungshöchstgrenze.
  • Unfälle sofort versichert: Der Schutz beginnt bei Unfällen ab dem ersten Versicherungstag.
  • Zwei Schutzmodelle: Operationsschutz deckt versicherte Eingriffe, Vollschutz zusätzlich Behandlungen ohne Operation.
  • Freie Tierarztwahl: Sie entscheiden sich im In- und Ausland für Praxis oder Tierklinik.

Haben Sie Fragen zu Hundekrankenversicherung?

Sie haben Fragen oder wollen mehr über unsere Versicherungen erfahren? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Bei uns finden Sie stets einen persönlichen Ansprechpartner, welcher sich Zeit für Sie nimmt.

Was ist eine Hundekrankenversicherung?

Eine Hundekrankenversicherung übernimmt abhängig vom gewählten Schutz medizinisch notwendige Tierarztkosten für Ihren Hund. Der Operationsschutz konzentriert sich auf chirurgische Eingriffe einschließlich Narkose, notwendiger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlung. Der Vollschutz umfasst zusätzlich ambulante und stationäre Behandlungen ohne Operation, Medikamente, Hilfsmittel und chronische Erkrankungen. Erstattet wird im vertraglich vereinbarten Umfang nach der Gebührenordnung für Tierärzte. Wartezeiten, Selbstbeteiligung, Zahnschutz und Ausschlüsse bestimmen, welche Kosten tatsächlich übernommen werden.

Für welche Hunde ist eine Hundekrankenversicherung geeignet?

Geeignet ist der Schutz besonders für gesunde Hunde, die möglichst früh versichert werden, bevor Beschwerden oder Behandlungen bekannt sind. Das aktuelle Produkt nimmt gesunde Hunde aller Rassen ab acht Wochen und bis zum Alter von sieben Jahren auf. Relevant ist die Versicherung für Halter, die hohe Operationskosten oder wiederkehrende Behandlungskosten nicht allein tragen möchten. Rasse, Alter, Gesundheitszustand, Aktivität, Auslandsreisen und gewünschte Eigenbeteiligung beeinflussen die passende Gestaltung. Bereits bekannte Erkrankungen und vorher empfohlene Behandlungen sind grundsätzlich nicht rückwirkend versicherbar.

Welche Leistungen bietet die Hundekrankenversicherung?

Im Premiumtarif sind bis zu 100 Prozent der versicherten Tierarztkosten bis zum vierfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte und ohne jährliche Höchstgrenze möglich. Der Operationsschutz umfasst Operationen, Narkose, notwendige Untersuchungen, Klinikaufenthalt und Nachbehandlung bis 60 Tage. Der Vollschutz leistet darüber hinaus für medizinisch notwendige Behandlungen ohne Operation, Diagnostik, Medikamente und chronische Erkrankungen. Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen sind eingeschlossen; für weitere Zahnleistungen, alternative Heilmethoden, Vorsorge und Reisehilfen gelten tarifliche Budgets, Zusatzbausteine und Wartezeiten.

Wie unterscheiden sich Operationsschutz und Vollschutz?

Der Operationsschutz eignet sich vor allem für hohe Kosten rund um einen versicherten Eingriff. Behandlungen ohne Operation bleiben dort grundsätzlich unversichert. Der Vollschutz enthält den Operationsschutz und ergänzt ihn um ambulante sowie stationäre Behandlungen, bildgebende Diagnostik, Medikamente und laufende Therapien. Für beide Varianten gilt allgemein eine Wartezeit von 30 Tagen; Unfälle sind ab dem ersten Tag geschützt. Bei bestimmten Erkrankungen und Eingriffen gelten 12 Monate. team pohl & cholewa hilft Ihnen, Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und optionale Vorsorge- oder Reisebausteine sinnvoll abzustimmen.

Ihre Fragen zur Hundekrankenversicherung – unsere Antworten

Was ist eine Hundekrankenversicherung?2026-11-04T15:09:52+01:00

Eine Hundekrankenversicherung übernimmt im vereinbarten Umfang Tierarztkosten für Krankheiten, Unfälle oder Operationen des eigenen Hundes. Der genaue Schutz hängt vom Tarif ab: Ein Operationsschutz konzentriert sich auf chirurgische Eingriffe, während ein Vollschutz zusätzlich medizinisch notwendige Behandlungen ohne Operation einschließt.

Was unterscheidet Operationsschutz und Vollschutz für Hunde?2026-11-04T15:09:52+01:00

Der Operationsschutz zahlt für versicherte chirurgische Eingriffe samt notwendiger Diagnostik, Narkose und Nachbehandlung. Der Vollschutz enthält diese Leistungen und übernimmt zusätzlich vereinbarte Untersuchungen, Medikamente sowie ambulante oder stationäre Behandlungen ohne Operation. Für umfassenden Schutz ist deshalb der Vollschutz weiter gefasst.

Ab wann greift der Schutz bei Krankheit oder Unfall?2026-11-04T15:09:52+01:00

Bei Unfällen besteht Versicherungsschutz grundsätzlich ab dem ersten Tag. Für Krankheiten gilt eine allgemeine Wartezeit von 30 Tagen. Bei bestimmten Erkrankungen und Eingriffen, etwa rassetypischen Gelenkerkrankungen, kann die besondere Wartezeit 12 Monate betragen. Maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Sind rassetypische Erkrankungen beim Hund mitversichert?2026-11-04T15:09:52+01:00

Ja, rassetypische Erkrankungen können im vereinbarten Umfang versichert sein, sofern sie bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren und kein Ausschluss greift. Für Erkrankungen wie Hüftgelenksdysplasie, Ellenbogendysplasie oder Patellaluxation gilt beim aktuellen Produkt regelmäßig eine besondere Wartezeit von 12 Monaten.

Welche Hunde können krankenversichert werden?2026-11-04T15:09:52+01:00

Versicherbar sind beim aktuellen Produkt gesunde Hunde aller Rassen ab einem Alter von acht Wochen und bis zum Alter von sieben Jahren. Auch Mischlinge und sogenannte Listenhunde können aufgenommen werden. Rasse, voraussichtliche Schulterhöhe, Alter und Gesundheitsangaben beeinflussen Beitrag und Annahme.

Wie funktioniert die Selbstbeteiligung bei der Hundekrankenversicherung?2026-11-04T15:09:52+01:00

Die gewählte Selbstbeteiligung wird insgesamt nur einmal je Versicherungsjahr von erstattungsfähigen Leistungen abgezogen. Zur Auswahl stehen abhängig vom Eintrittsalter 0, 250, 500 oder 1.000 Euro. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag, erhöht aber den eigenen Kostenanteil.

Sind Impfungen und Wurmkuren für Hunde versichert?2026-11-04T15:09:52+01:00

Impfungen, Wurmkuren sowie Floh- und Zeckenschutz gehören nicht zum regulären Operations- oder Vollschutz. Sie können über einen optionalen Vorsorgebaustein bis zu einem jährlichen Budget von 200 Euro abgesichert werden. Für diese Vorsorgeleistungen wird die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht abgezogen.

Darf ich Tierarztpraxis und Tierklinik frei wählen?2026-11-04T15:09:52+01:00

Ja. Sie können eine zugelassene Tierarztpraxis oder Tierklinik frei auswählen und sind nicht an ein bestimmtes Netzwerk gebunden. Das gilt im Inland und grundsätzlich auch im Ausland. Die Erstattung richtet sich jedoch immer nach dem gewählten Tarif und den vertraglichen Leistungsgrenzen.

Sind Vorerkrankungen des Hundes versichert?2026-11-04T15:09:52+01:00

Nein, bereits bekannte Erkrankungen, Beschwerden und vor Vertragsabschluss empfohlene oder begonnene Behandlungen sind grundsätzlich nicht rückwirkend versichert. Auch Symptome, die während einer Wartezeit auftreten, können ausgeschlossen sein. Deshalb ist ein Abschluss sinnvoll, solange der Hund gesund und noch unbehandelt ist.

Gilt die Hundekrankenversicherung auch im Ausland?2026-11-04T15:09:52+01:00

Ja, der vereinbarte Schutz gilt grundsätzlich auch für Behandlungen im Ausland, dort jedoch bis zur Höhe der deutschen Gebührenordnung für Tierärzte. Ein optionaler Reisebaustein kann zusätzlich Such-, Bergungs- und Rücktransportkosten bis zu 1.500 Euro je Versicherungsjahr abdecken.

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