Nein. Sie ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung, ersetzt sie aber nicht. Der gesetzliche Schutz greift insbesondere bei Arbeits- und Wegeunfällen. Die private Gruppenlösung kann darüber hinaus Freizeit, Haushalt und Urlaub erfassen. Welche Ereignisse tatsächlich gedeckt sind, bestimmen die vereinbarten Bedingungen.