Der Management-Rechtsschutz kann Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte des versicherten Unternehmens einbeziehen. Bei versicherten öffentlichen Einrichtungen können auch gesetzliche Vertreter und Organmitglieder erfasst sein. Der persönliche und sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Vertrag und sollte für bestehende sowie neue Policen gesondert geprüft werden.