Die Aufnahme in die beschriebenen Gruppenlösungen erfolgt ohne individuelle Gesundheitsprüfung und mit Annahmegarantie. Die Voraussetzungen der jeweiligen Gruppe, Mindestgröße und Tarifbedingungen müssen dennoch erfüllt sein. Bereits bekannte Behandlungen sind nach den konkreten Bedingungen zu beurteilen.