In vielen Bereichen ja, häufig mehrere Monate. Der Rechtsschutzfall darf erst nach Versicherungsbeginn und Ablauf der Wartezeit eintreten. Für bestimmte Verkehrs- oder Schadenersatzfälle können andere Regeln gelten. Der erste ursächliche Verstoß ist wichtiger als das spätere Klagedatum.

