Steuer-Rechtsschutz kann gerichtliche Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden erfassen. Vorgerichtliche Einspruchsverfahren oder reine Steuerberatung sind je nach Vertrag nicht oder nur eingeschränkt versichert. Unternehmen sollten Leistungsbeginn, zuständige Gerichtsbarkeit und versicherte Personen prüfen. Gestaltungsberatung bleibt ein eigener Bereich.