Nein. Einbruchdiebstahl setzt regelmäßig bestimmte Einbruchmerkmale voraus, etwa gewaltsames Eindringen in verschlossene Räume. Einfaches Abhandenkommen ohne nachweisbaren Einbruch ist nicht automatisch versichert. Spuren, Polizeianzeige, Inventarnachweise und Kaufbelege sind im Schadenfall besonders wichtig.

