Ja, eine Cyber-Betriebsunterbrechung kann bei einem versicherten Stillstand nach einem Cybervorfall leisten. Sie kann entgangenen Betriebsgewinn und fortlaufende Betriebskosten berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass Auslöser, Mindestdauer, Haftzeit und Kostenpositionen vom Vertrag erfasst werden. Diese Punkte sollten vor Abschluss eindeutig festgelegt sein.