Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist sie für Privatpersonen grundsätzlich nicht. Dennoch gehört sie zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen, weil Schadenersatzansprüche das gesamte pfändbare Einkommen und Vermögen treffen können. Eine einzelne schwere Verletzung kann Forderungen in Millionenhöhe auslösen.

